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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2006-06-15

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion will auf die Vorlage eintreten und dem bundesrätlichen Entwurf folgen, wie es auch der Ständerat getan hat.

Es geht hier ganz einfach um die Gleichsetzung der zivilrechtlichen und der staatsrechtlichen Volljährigkeit. Sie haben es schon gehört: Mit 18 Jahren können Jugendliche heiraten, sie können die Autofahrprüfung bestehen, abstimmen, wählen und gewählt werden, Verträge schliessen; aber sie können nicht selbstständig über ihre Tätigkeit und ihre Arbeitszeit entscheiden. Das macht unseres Erachtens keinen Sinn mehr, und wir wollen es ändern. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass das Alter 18 auch die im internationalen Recht vorgesehene Grenze des Schutzes jugendlicher Arbeitnehmender darstellt. Es wäre wohl vermessen zu behaupten, die jungen Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten einen höheren Schutzbedarf als unsere Nachbarn. Kurz: Ein generelles Schutzalter 18 ergibt mehr Kohärenz und eine grössere Übersichtlichkeit der Rechtsordnung.

Es wird häufig das Argument ins Feld geführt, dass die jungen Arbeitnehmenden unter einer solchen Angleichung bzw. Herabsetzung der Altersgrenze zu leiden hätten. Man muss aber feststellen, dass gerade die jungen Arbeitnehmenden selber profitieren, vor allem leistungsschwächere oder solche mit frühem Lehrabschluss. Solche ohne Lehre oder mit früher Beendigung der Lehre können nun wie Erwachsene einer normalen Erwerbstätigkeit nachgehen und werden wie diese behandelt. Es wird keine unverhältnismässige Behinderung der unter 19-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt mehr geben. Damit wird eine sinnvolle Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert und die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft. Es gibt für Unternehmen keinen Grund mehr, 18-Jährigen den Zugang zu einer Stelle zu verwehren, weil Schutzvorschriften einzuhalten wären.

Die Festsetzung eines generellen Schutzalters auf 18 Jahre erlaubt ferner einen effektiveren, akzentuierteren Schutz für die "echten" Jugendlichen, nämlich diejenigen zwischen 15 und 18 Jahren, die wirklich Schutz brauchen. Heute enthält das Gesetz wegen des Einbezugs der jungen Erwachsenen nämlich Abschwächungen, die auch den Schutz der Jugendlichen relativieren. 18- bis 20-Jährige brauchen keinen besonderen Schutz, nur weil sie Lehrlinge sind. Die ablehnende Haltung der Minderheit wird mit dem Gesundheitsschutz und mit der Unfallverhütung begründet. Aufgrund ihrer Ausbildung, die sie ja spezifisch für ihre konkrete Tätigkeit erhalten, sind die Lehrlinge doch bestens für die Ausführung dieser zu ihrer Arbeit gehörenden risikoreicheren Tätigkeit geschult, und zwar noch besser als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht in einer Lehre stecken und die aufgrund ihrer Anstellung allenfalls auch nicht ungefährliche Arbeiten erledigen müssen, dafür aber unter Umständen weniger gut ausgebildet sind respektive weniger gut betreut werden.

Betreffend die Arbeitszeitplanung haben die Lehrlinge in ihrem Ausbildungsverhältnis einen sichernden Rahmen.

Ein Wort zur Überbeanspruchung der Lehrlinge durch Nachtarbeit: Die Lehrbetriebe haben ein ureigenes Interesse daran, dass ihre Lehrlinge gute Ausbildungsleistungen erbringen. Der Nachtarbeit sind allein dadurch entscheidende Grenzen gesetzt. Allfällige Missstände können aufgrund von Verordnungsbestimmungen, gestützt auf Artikel 26 des Arbeitsgesetzes, behoben werden. Der Gesundheitsschutz ist durchaus wichtig. Branchenindividuelle Schutzbestimmungen in den Bildungsverordnungen sind aber sinnvoller als generelle Schutzbestimmungen für alle auszubildenden Berufsleute zwischen 18 und 20 Jahren.

Ich gestatte mir noch einen Blick in die eigene Unternehmung: Gymnasiasten, Studierende und Jobsuchende aller Art, auch Lehrlinge, können wir mit dem revidierten Gesetz bereits ab dem vollendeten 18. Altersjahr einsetzen, wie all die anderen Mitarbeitenden auch. Dies bringt uns administrative Entlastungen, man kann dann doch alle gleich behandeln. Hinsichtlich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind keine Auswirkungen zu erwarten. Wir haben in unserem Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und tun dies auch. Mit der Herabsetzung des Schutzalters - unsere Lehrlingsbetreuer befürworten diese voll und ganz - wird von uns Arbeitgebern die Übernahme zusätzlicher Verantwortung erwartet. Diese nehmen wir ganz selbstverständlich wahr.

Noch etwas im Kontext: Das Mündigkeitsalter unserer Lehrlinge bereitet ab und zu mehr Mühe als das arbeitsrechtliche Schutzalter. Ab vollendetem 18. Altersjahr sind die Lehrlinge mündig. Dies macht da und dort die Zusammenarbeit mit den Eltern und mit anderen Bezugspersonen der Jugendlichen schwieriger, weil die Betroffenen ihre Meinung dezidiert vertreten und die Hilfe der Eltern und der anderen Bezugspersonen nicht vorbehaltlos akzeptieren. Und dennoch bilden drei von vier Swissmem-Firmen Lehrlinge aus, selbstverständlich im eigenen Interesse, und erst noch mit Freude und Begeisterung.

Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei der Detailberatung den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.