Allemann Evi · Nationalrat · 2006-06-15
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-15
Wortprotokoll
Nachdem wir gestern das Durchschnittsalter im Bundesrat um zweieinhalb Jahre gesenkt haben, ist das heute noch lange kein Grund, dies auch beim Jugendschutzalter zu tun.
Wir haben in der heutigen Rechtsordnung und in der Rechtsprechung zig verschiedene Altersgrenzen, teils sind sie sehr berechtigt, teils auch mehr oder weniger willkürlich gezogen. Auf jeden Fall sind sie alles andere als harmonisiert. Das hat auch seine guten Gründe, denn schliesslich wollen wir die Möglichkeiten und die Verantwortungen der Heranwachsenden differenziert beurteilen. Beispielsweise wird ab 8 Jahren die Urteilsfähigkeit bezüglich einfachster Rechtsgeschäfte bejaht, ab 12 Jahren dürfen Kinder viele Filme im Kino ohne Begleitung ansehen, im Strafrecht besteht bei 14 Jahren eine relevante Altersgrenze bezüglich der Verschuldens- und Deliktfähigkeit, das sexuelle Mündigkeitsalter ist bei 16 Jahren angesetzt, mit 18 Jahren erhält ein Jugendlicher seine zivilrechtliche und politische Mündigkeit, also das Wahl- und Stimmrecht, bei 20 Jahren liegt das arbeitsrechtliche Schutzalter, über das wir heute sprechen, und gewisse altersmässige Sonderbehandlungen bestehen im Strafrecht gar bis ins Alter von 25 Jahren.
Die Herabsetzung des Jugendschutzalters für Lehrlinge und junge Arbeitnehmende hat also nichts mit einer Harmonisierung zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend ein Kratzen an den Arbeits- und Schutzbestimmungen für jugendliche Arbeitnehmende und Junge in Ausbildung. Eine Politik, die ein Interesse an guten Arbeitsbedingungen und an einer qualitativ hochstehenden Berufsbildung hat, hat kein Interesse an einer Lockerung des Jugendschutzes. Eine Senkung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre würde eine deutliche Einbusse an Attraktivität und Qualität der Berufslehre bewirken. Das ist verantwortungslos, und das dürfen wir nicht zulassen. Denn zu Recht wird die Schweiz um ihr Berufsbildungssystem und die Qualität ihrer Berufsbildung international beneidet; hierin nehmen wir effektiv noch eine Spitzenposition ein und dürfen jetzt nicht sorglos daran herumschrauben. Denn dies zeugt viel mehr von wildem Übereifer als von einer vernünftigen Lösung. Gemäss geltendem Arbeitsgesetz gilt für Jugendliche bis 20 bzw. bis 19 Jahre ein Sonntags- und Nachtarbeitsverbot. Aber es bestehen auch Möglichkeiten für Ausnahmen. So können Jugendliche am Sonntag und in der Nacht arbeiten, sofern die Nacht- und Sonntagsarbeit für ihre berufliche Ausbildung unentbehrlich ist.
Von diesen Ausnahmen wird heute in erster Linie für Lehrlinge in den Bereichen Bäckerei, Gastronomie und Tourismus Gebrauch gemacht. Dies ist aus pragmatischen Gründen sicher auch sinnvoll; daran wollen wir gar nicht rütteln. Überall sonst jedoch, wo es nicht unentbehrlich ist, ist die Aufhebung der Schutzbestimmungen äusserst negativ zu beurteilen.
Unser Berufsbildungssystem baut auf der Dualität auf, d. h. auf der Gleichzeitigkeit von Praxis und Ausbildung. Das ist bestechend, aber es ist auch eine Herausforderung für alle Beteiligten. Die Doppelbelastung von Schule und Berufsalltag fordert die Lernenden extrem. Dem muss mit einem entsprechenden Schutz Rechnung getragen werden, damit die Lernenden auch genügend fit für den Schul- und den Ausbildungsanteil ihrer Ausbildung sind. In diesem Zusammenhang ist es unangebracht, die Situation der Jugendlichen zu verschlechtern und vorab Arbeitgeberinteressen zu berücksichtigen, nämlich die Möglichkeit, die Jugendlichen als billige Arbeitskräfte gerade dann arbeiten zu lassen, wenn die Arbeit besonders teuer ist, nämlich in der Nacht und am Sonntag.
Grundsätzlich wollen wir deshalb also die bewährte Lösung, wie wir sie heute kennen, beibehalten. Ich plädiere deshalb im Namen der SP-Fraktion, aber auch im Namen Tausender von Jugendlichen in diesem Land und im Namen zahlreicher Jugendorganisationen für Nichteintreten auf die Gesetzesänderung. Die heutigen Jugendlichen erleben auf dem Arbeitsmarkt eine Situation, wie Sie sie in den goldenen Jahrzehnten der Hochkonjunktur wohl höchstens aus den Erzählungen Ihrer Eltern kannten. Wir dürfen die junge Generation nicht noch mehr unter Druck setzen; sie hat bereits jetzt genügend Druck auszuhalten.
Ich bitte Sie, im Falle, dass Sie doch eintreten werden, wenigstens ein Zeichen für einen starken Jugendschutz im Lehrlingsbereich zu setzen und den Kompromissantrag, welcher das Jugendschutzalter zwar auf 18 Jahre senken will, aber eine Ausnahme für Jugendliche mit Lehrvertrag vorsieht, anzunehmen. Mit diesem Kompromiss zeigen Sie Ihren Respekt gegenüber den Jungen in Ausbildung und [PAGE 937] verleihen der besonderen Schutzwürdigkeit während der Lehre Ausdruck.