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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-09-23

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-09-23

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich in den letzten zehn Minuten keine grosse Freude mehr an dieser Debatte hatte. Sie sind jetzt nämlich dabei, in wahrscheinlich gut gemeintem Engagement für die KMU, gewisse Verfahren, die sich während Jahren bewährt haben, zu relativieren. Sie werden damit Ausfälle bei den Zolleinnahmen bewirken; das kann ich Ihnen versichern. Es wird nachher noch einen anderen Bereich geben, wo ich jetzt schon sehe, dass es dort eine ähnliche Debatte geben wird.

Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass wir hier von Berufsleuten sprechen, dass wir Ansprüche an ausgebildetes Personal und an Unternehmen stellen. Diejenigen, die die Aufgabe gut machen, die qualifiziertes Personal haben, werden nicht bestraft. Ich muss Ihnen aber leider sagen, dass die Qualität der Zollanmeldungen in den letzten Jahren abgenommen hat, und zwar hat sie deutlich abgenommen. Dieser Zerfall von Qualität führt dazu, dass beim Bund über die Zolleinnahmen weniger Geld eingeht. Jetzt richte ich mich an meine bürgerliche Seite: Dann werden Sie das bezahlen; Sie werden weniger Einnahmen durch den Zoll haben, wenn Sie zulassen, dass wir hier ein Laisser-faire installieren. Sie sind jetzt drauf und dran, sich mit diesen Bestimmungen in eine solche Richtung zu bewegen.

Ich ersuche Sie schon, jetzt noch einmal das Gesamte zu sehen, gerade jetzt bei Artikel 70. Da haben wir bei Absatz 4 Buchstabe a eindeutig schon eine Erleichterung eingeführt. Es ist ja nicht so, dass dieses Gesetz einfach KMU-feindlich ist und noch mehr Bürokratie bringt. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Wir versuchen eine schweizerische Lösung zu finden. Wir versuchen auch bürokratische Vorschriften abzubauen, wo sie nicht nötig sind. Das hier ist auch ein solches Beispiel.

Wenn Sie Buchstabe a lesen, dann sehen Sie, dass das Problem darin besteht, dass in Fällen von Widerhandlungen in der Regel eben gar keine Zollanmeldung vorliegt und auch kein Antrag. Wie wollen Sie das dann handhaben? Ich bin deshalb der Meinung, dass man hier vorsichtig sein muss, indem man gewisse Erleichterungen erlaubt, die eigentlich mit der Qualität zu tun haben. Die Bestimmungen von Artikel 70 - im Gefolge von Absatz 4 Buchstabe a - sind nämlich einfach handhabbar. Bei Buchstabe b ergeht eine Forderung an den solidarisch Haftenden nur, wenn ihn wegen der Widerhandlung ein Verschulden trifft.

Würde man hier jetzt entgegen der Einschränkung bloss "bei Grobfahrlässigkeit" oder "grobes Verschulden" sagen, dann würde das heutige System auf den Kopf gestellt. Das muss ich Ihnen einfach sagen. Das Ergebnis des Strafverfahrens würde nicht mehr genügen, wir müssten mit zusätzlichen, nuancierten Abklärungen - das ist dann unser administrativer Aufwand, nicht wahr? - immer wieder schauen, ob es jetzt fahrlässig oder grobfahrlässig ist. Es fehlen im Strafrecht die Kriterien dazu. Im Strafrecht gibt es das nicht, und das wäre dann für uns in der Tat eine zusätzliche Erschwernis. Sie hätte, ich muss es noch einmal sagen, einfach auch Ausfälle zur Folge. Wir werden das dann später noch einmal als Thema haben.

Ich ersuche Sie also schon, den Weg weiter zu beschreiten, der sich als praktikabel erwiesen hat und der bis jetzt angewendet wurde. Wir schlagen Ihnen hier überall Erleichterungen vor. Wenn Sie diese überall noch ausweiten, wird sich das am Schluss - ich habe es vorhin schon gesagt - dann auch bei den Zolleinnahmen einmal auswirken, ganz abgesehen davon, dass wir die Anforderungen, die wir an den Beruf stellen, nicht absenken dürfen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, sowohl der Minderheit als auch der Mehrheit nicht zuzustimmen, mit anderen Worten, in dieser Frage bei Artikel 70 dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.