Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-09-23
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-23
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Kommission zu folgen.
Bisher wurden die Fristen in der Verordnung festgelegt; es sind zwei- und dreijährige Fristen. Der Bundesrat schlägt Ihnen jetzt für die Geltendmachung der Rückforderung des Zolls bei so genannten Rückwaren eine generelle Frist von drei Jahren vor. Wieso schlägt Ihnen die WAK-NR eine Verlängerung auf fünf Jahre vor? Es sind praktische Gründe:
1. Wir wollen damit der Tatsache Rechnung tragen, dass Zivilprozesse länger dauern können, vor allem wenn sie bis zur letzten Instanz gehen. Dann haben Sie zwar allenfalls den Prozess gewonnen, aber Sie können den Zoll nicht mehr zurückfordern.
2. Gegen die Lösung der Kommission wird geltend gemacht, der Weg der Ware sei ja nicht mehr rückverfolgbar. Unseres Erachtens ist die Beweislage so, dass das Unternehmen, das die Rückforderung geltend macht, beweispflichtig ist. Das ist dann also nicht das Problem der Verwaltung, sondern des jeweiligen Ansprechers oder der jeweiligen Ansprecherin.
3. Die Kommission wollte generell eine Vereinheitlichung der Fristen. Die ist mit fünf Jahren eher gegeben. Der Bundesrat hat in Bezug auf die Harmonisierung der Fristen zudem in Aussicht gestellt hat, dass dies nochmals überprüft wird.
Zum Abschluss: Wenn der Bundesrat gegen den Kommissionsantrag geltend macht, er würde keine Fälle kennen, die länger als drei Jahre dauern würden, dann ist dazu nur zu sagen, dass es klar ist, dass niemand ein Begehren stellen wird, wenn er oder sie weiss, dass die Frist bereits abgelaufen ist. Also von daher können Sie das Bedürfnis der Praxis aufgrund der kürzeren Fristen gar nicht beurteilen.
Wir halten an unserem Antrag auf Verlängerung fest.
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