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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-09-23

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-23

Wortprotokoll

An sich geht es hier um einen Ordnungsantrag, den wir stellen. Wir beantragen nämlich eine Sistierung bzw. Verschiebung der Beratung. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf das Zollgesetz. Mit unserem Minderheitsantrag verlangen wir aber, dass die Beratung verschoben wird bis zum Zeitpunkt, an dem klar ist, ob das Schengener Abkommen in der Schweiz in Kraft tritt oder nicht. Es geht hier um eine vernünftige Koordination der Gesetzgebung oder des Gesetzgebungsverfahrens bei zwei voneinander abhängigen Erlassen. Das Zollgesetz beinhaltet nämlich zwei Bereiche: einen fiskalischen und zolltechnischen Teil auf der einen und einen Teil über das Grenzwachtkorps, d. h. über die innere Sicherheit, auf der anderen Seite. Der erste Teil bietet wenig Probleme. Hingegen nehmen wir mit dem vorliegenden Entwurf für ein neues Zollgesetz im Bereich der inneren Sicherheit, d. h. ab Artikel 91, Änderungen vor, die bei einer Annahme des Schengener Abkommens durch die Schweiz oder bei einer Ablehnung desselben wieder geändert werden müssen. Ich will Ihnen das an zwei Beispielen erklären.

Zum ersten Thema, dem Grenzraum: Ein ganz zentraler und bis heute ungeklärter Punkt ist im Falle der Annahme des Schengener Abkommens durch die Schweiz die Kompetenzaufteilung zwischen dem Grenzwachtkorps, d. h. dem Bund, und der Polizei, d. h. den Kantonen. Mit einer Annahme des Schengener Abkommens verpflichtet sich die Schweiz bekanntlich, die systematischen stichprobenartigen Personenkontrollen an der Grenze aufzugeben und so genannte Schleierfahndungen im Hinterland, also im Hoheitsgebiet der Kantone und ihrer Polizeikorps, durchzuführen. Daraus resultieren Zuständigkeitskonflikte, die bis heute mit den Kantonen erst andiskutiert, aber noch nicht gelöst worden sind.

So wird beispielsweise in Artikel 3 Absatz 5 des Zollgesetzes der Grenzraum als Geländestreifen entlang der Zollgrenze definiert, dessen Breite "nach Absprache" bzw. - nach der Formulierung des Ständerates - "im Einvernehmen" mit den Kantonen festzulegen ist. Gemäss Artikel 96 ist der Grenzraum dann derjenige Bereich, der vom Grenzwachtkorps in Koordination mit der Polizei des Bundes und der Kantone zu sichern ist. Ursprünglich war ja einmal von einem 30 Kilometer breiten Streifen die Rede. Das wurde wegen der Opposition der Kantone dann zwar fallen gelassen; da der Bundesrat dieses Problem mit den Kantonen bis heute noch nicht gelöst hat, fehlt es aber an einer klaren Vorstellung, und es fehlt auch an einer klaren gesetzlichen Regelung in diesem Zollgesetz. Eine solche ist nämlich erst möglich, wenn man weiss, ob "Schengen" angenommen wird oder nicht, ob wir weiterhin die Grenzlinie kontrollieren können oder ob wir eben im Hinterraum diese Schleierfahndungen durchführen müssen.

Ein zweites Beispiel ist die Geschichte der Aufgabenumschreibung: Im Unterschied zum heutigen Gesetz ist die inhaltliche Umschreibung der Aufgaben und auch des Auftrages des Grenzwachtkorps in diesem Entwurf völlig rudimentär ausgefallen. Dies ist verständlich, weil im Moment gar nicht klar ist, was im Falle einer Annahme des Schengener Abkommens bzw. bei einer Ablehnung desselben effektiv die Aufgaben sind. Diese sind je nachdem eben unterschiedlich. In Artikel 96 heisst es deshalb ganz lapidar: "Die Zollverwaltung erfüllt Sicherheitsaufgaben im Grenzraum", ohne dass festgelegt ist, was das heisst.

Wenn Sie Eingriffe in die Privatsphäre von Personen machen wollen, dann ist das ein Eingriff in ein verfassungsmässiges Recht. Gerade das muss das Grenzwachtkorps an sich tun, wenn es Personenkontrollen durchführt. Dafür braucht es meines Erachtens eine klare gesetzliche Grundlage, und die fehlt hier.

All dies konnte in diesem Gesetz noch nicht geregelt werden - ich gebe das zu -, weil man bis zum Entscheid zu "Schengen", zur Annahme oder Ablehnung des Abkommens, nicht weiss, wie man es regeln will und kann. Es ist deshalb verfrüht, das Zollgesetz jetzt zu behandeln. Die Verzögerung, die eintritt, wenn Sie meinem Antrag zustimmen, ist minim, da ja das Schengener Abkommen in der Wintersession in beiden Räten im dringlichen Verfahren behandelt werden soll. Dann läuft die Referendumsfrist, bis Ende März bzw. Anfang April, und die Volksabstimmung soll im Juni 2005 stattfinden. Wenn Sie jetzt das Zollgesetz in dieser Session behandeln, tritt dieses vor dem Schengener Abkommen in Kraft. Das hätte dann zur Folge, dass man nachher, wenn das Schengener Abkommen in Kraft tritt, das Zollgesetz schon wieder ändern müsste. Das wäre keine geschickte gesetzgeberische Leistung, wenn wir so legiferierten.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Verschiebungsantrag zuzustimmen.