AB 66399
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-23
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion, ich habe es vorhin gesagt, ist für Eintreten. Die Gründe sind die folgenden:
1. Wir brauchen als Nicht-EU-Mitglied weiterhin ein eigenes Zollgesetz. Mit dem EU-Recht ist ein EU-Zollkodex erarbeitet worden, welcher für die EU-Aussengrenzen gilt. Dieser Zollkodex zwingt uns, das nationale und das bilaterale Recht anzugleichen.
2. Mit diesem Gesetz können wir auch die Unterschiede bei den Verwaltungsabläufen aufheben, und vor allem erschweren wir den Personen- und Warenverkehr nicht unnötig. Mit diesem Gesetz wollen wir die Europa-Wettbewerbsfähigkeit unserer eigenen Wirtschaft in den Vordergrund stellen und [PAGE 1370] nicht etwa ausschliesslich die EU-Kompatibilität. Für uns ist in diesem Gesetz die EU-Wettbewerbsfähigkeit ganz klar wesentlich höher zu schätzen als die EU-Kompatibilität.
3. Mit dieser Gesetzesrevision wollen wir auch einen Schritt in Richtung Liberalisierung und Vereinfachung im Veredelungsverkehr gehen und diesen auch ermöglichen. Wir haben es von den Vorrednern bereits gehört: Bei den Artikeln 12 und 13 werden wir auf die Frage des Veredelungsverkehrs näher eingehen; das ist für uns ein zentraler Begriff. Wir wollen dort Pflöcke zugunsten der Wirtschaft einschlagen.
4. In diesem Zusammenhang wollen wir - namentlich in Artikel 13 und auch in Artikel 12 - auch dem spezifischen Bedürfnis der Landwirtschaft und jenem der inländischen Lebensmittelproduzenten Rechnung tragen.
5. Wir führen neue Bestimmungen über die Zollüberwachung und Zollüberprüfung sowie mögliche Kontrollen im Zollgebiet und am Domizil ausserhalb des Strafverfahrens ein.
6. Das Gesetz enthält verschiedene punktuelle Neuerungen. So werden die Grundsätze über die schriftlichen Zolltarifauskünfte neu im Gesetz statt in der Verordnung geregelt. Der Einsatz der EDV kann nun auch vorgeschrieben werden. Die Zollfreilager können nicht mehr im Ausland, sondern müssen im Zollgebiet errichtet werden. Schliesslich - obschon diese Liste noch verlängert werden könnte - wird auch die bargeldlose Zahlung ermöglicht. Diese Vereinfachungen sind wirtschaftsfreundlich und müssen daher auch unsere Unterstützung finden.
7. Wir verzichten trotz des Strebens nach Konformität mit dem europäischen Zollkodex auf gewisse Neuerungen. So halten wir am Gewichtszoll fest und können somit auch die Selbstveranlagung weiter selbst vornehmen. Wenn wir unser achtzigjähriges Gesetz dem EU-Zollkodex, welcher für die EU-Aussengrenzen gilt, anpassen, dann geben wir auch unserer Wirtschaft gleich lange Spiesse wie jene, die die Mitbewerber im EU-Raum haben.
Die CVP-Fraktion wird sich im Interesse der Wirtschaft für eine liberalere Haltung einsetzen als jene, die der Bundesrat eingenommen hat, und nimmt grundsätzlich die ständerätliche Fassung als Massstab. Diese Haltung wird bei den Artikeln 12 und 13 in der Fassung der Minderheit klar ersichtlich, d. h. einerseits bei den Normen betreffend den aktiven und passiven Veredelungsverkehr. Andererseits möchten wir mit der Einführung des Äquivalenzprinzips eine Stärkung herbeiführen und dessen Bevorzugung gegenüber dem Identitätsprinzip auch klar signalisieren - immer wieder mit der Betonung, dass wir bei diesen Artikeln ganz klar eine so genannte Lex specialis für die Landwirtschaft einführen wollen. Ich werde dort, bei den Minderheitsanträgen, auf diese Lex specialis noch etwas näher eingehen. Die Artikel 12 und 13 werden für uns die ausschlaggebenden Artikel sein, weil sie für die Wirtschaft von sehr grosser Bedeutung sind.
Die CVP-Fraktion bittet Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheiten, die sie unterstützt, auch zu unterstützen.