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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2004-09-23

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte vorab auf einen Fehler auf der Fahne hinweisen bzw. eine Präzisierung anbringen. Im Minderheitsantrag geht es nicht um einen Ersatz von Absatz 5, sondern klar um eine Ergänzung bzw. um eine Konfliktklausel zur Fassung des Ständerates.

Die Kernfrage, die hier zur Diskussion steht, lautet: Wer hat das Sagen, wer hat das letzte Wort über den Boden im Grenzraum? Ist es der Kanton, oder ist es der Bund? Oder anders gefragt: Wie viel Zentralismus verträgt die Schweiz? Ist es zulässig, wenn der Bund über den Kanton hinweg verfügt und bestimmt, wo der Grenzraum verläuft? Oder soll es umgekehrt sein, wenn keine gütliche Einigung zustande kommt? Ich vermisse also hier die Regelung des Konfliktfalles, selbst wenn der Konfliktfall relativ selten oder vielleicht überhaupt nie eintritt. Aber was passiert, wenn sich Bund und Kanton nicht einigen können?

Nach der Formulierung des Bundesrates ist es an und für sich klar: Dann legt das Eidgenössische Finanzdepartement den Grenzraum fest, nach Absprache mit dem Grenzkanton. Aber eben: Im Prinzip hat der Bund das letzte Wort.

Nach der Formulierung des Ständerates ist das nicht mehr so klar. Der Ständerat gibt den Kantonen mehr Gewicht, es braucht das Einvernehmen zwischen Kanton und Bund. Eine Absprache wie in der Fassung des Bundesrates, die kontrovers ausfallen kann, reicht nicht mehr aus; es braucht ein Einvernehmen.

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, so gibt es keine Lösung. Mit anderen Worten: Es bleibt, wie es ist; die Grenze bleibt, wo sie ist; das heisst, sie ist identisch mit der Zollgrenze. Dies ist eine logische Konsequenz, die von der Oberzolldirektion in der Kommissionssitzung nicht bestritten wurde, also dürfen wir das doch auch sagen. Meine Formulierung kommt praktisch einem Vetorecht der Kantone gleich; sie setzt einen gewissen Druck auf, effektiv eine Lösung zu finden, und sie verhindert im Prinzip, dass übermässige Forderungen aufgestellt werden.

Ich bitte auch die Juristen hier im Saal, entgegen ihren eigenen Interessen potenzielle Streitigkeiten auszuschliessen, hier eine Konfliktklausel aufzunehmen und den Minderheitsantrag zu unterstützen.