Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-09-23
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-09-23
Wortprotokoll
Mit den Beschlüssen zu Artikel 12 haben Sie jetzt natürlich auch Weichen gestellt für die Legiferierung in Artikel 13. Sie haben sowohl in Artikel 12 als auch in Artikel 13 der Version des Ständerates zugestimmt, insofern als die Bewilligung des Veredelungsverkehrs vorgesehen ist, es sei denn, es stünden überwiegende öffentliche Interessen dem entgegen. Folglich stünde auch bei sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnissen der passive Veredelungsverkehr praktisch unbeschränkt offen.
Wenn Sie der bundesrätlichen Fassung zugestimmt hätten - was ich natürlich gehofft und erwartet habe -, dann wäre dieser Absatz 2bis unnötig. Aber jetzt haben Sie sich der Version des Ständerates angeschlossen, und Artikel 12 Absatz 3 sieht für den aktiven Veredelungsverkehr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Grundstoffen eine Sonderregelung vor. Die Überlegung, auch im passiven Veredelungsverkehr für landwirtschaftliche Erzeugnisse eine Lex specialis zu schaffen, ist daher aus meiner Sicht verständlich und auch kohärent mit unserer Landwirtschaftspolitik.
Daher empfehle ich Ihnen, Absatz 2bis, der einen gewissen Schutzmechanismus für sensible Landwirtschaftsprodukte beinhaltet, zuzustimmen.