Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-09-23
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-23
Wortprotokoll
Nachdem ich Herrn Walter zugehört habe, müssten wir eigentlich gar nicht mehr über den Minderheitsantrag diskutieren, weil er soeben aufgezeigt hat, dass er auch mit der Parallelzone leben könnte, wenn er nur aus der Sicht der Schweizer Bauern argumentiert hätte.
Wir sprechen hier ausschliesslich über die Grenzzone und nicht etwa über den Grenzraum, welcher eine sehr wichtige Rolle für die polizeiliche Tätigkeit des Grenzwachtkorps spielt. Nach langer Auseinandersetzung, auch in der Kommission, um die Frage des Grenzzonenverkehrs und die damit verbundene Problematik vor allem für die Landwirte, die im Grenzraum leben - Herr Walter hat es aufgezeigt -, haben wir uns für die Parallelzonen entschieden. Die CVP-Fraktion wird diesen Antrag grossmehrheitlich unterstützen und diesen Wechsel von der Radialzone zur Parallelzone begrüssen. Ursprünglich wollte der Bundesrat - das wissen wir aus den Vernehmlassungsunterlagen - eine Grenzzone von 20 Kilometern festlegen, ohne zu präzisieren, ob es sich um eine Radialzone oder eine Parallelzone handelt.
Wir wissen, dass wir - mit Ausnahme Deutschlands - bereits Staatsverträge unterschrieben haben, die sich auf die Parallelzone beziehen. Der Staatsvertrag mit Deutschland sieht hingegen die Radialzone vor. Doch wissen wir auch, dass wir mit unserem Nachbarn Baden-Württemberg Probleme bei der Grenzzonenbewirtschaftung durch unsere Landwirte haben. Auch sind diese untereinander nicht gleichgestellt, denn jene, die sich im Umkreis einer Zollstelle befinden, sind gegenüber jenen, die sich ausserhalb des Radius von 10 bzw. 20 Kilometern befinden - je nach Staatsvertrag -, eigentlich privilegiert. Die Radialzone führt ganz klar zu unnötigen Diskriminierungen unter den Grenzbauern und daher zu einer gewissen Willkür. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass in den kommenden Jahren verschiedene Zollstellen geschlossen werden, kann die Aufrechterhaltung der Radialzone unliebsame Auswirkungen für die Landwirte der betroffenen Regionen in der Nähe der Zollstellen haben, die geschlossen werden sollen. Der Grenzzonenverkehr würde plötzlich für sie neu definiert. Das hätte gravierende Folgen für jene, die unmittelbar - momentan mindestens - davon profitieren.
Die Erfahrungen, die wir namentlich im Rheintal mit den Parallelzonen haben - die im Staatsvertrag mit Österreich festgelegt sind -, zeigen denn auch, dass die Parallelzonen nicht a priori als Ausdehnung, die zu Missbräuchen führen könnte, wahrgenommen werden. Das ist eine der Befürchtungen der Landwirtschaft, dass zum Beispiel ein Bauer, der in Genf Besitz hat, plötzlich einen Pächter in Schaffhausen einsetzen würde, um von diesen Vorteilen der Grenzregionen zu profitieren. Das ist nicht so. Wir können aus der Erfahrung im Rheintal ganz klar feststellen, dass hier kein Missbrauchspotenzial vorliegt. Die Parallelzone wird als Grundsatz nur insofern eingeführt - das muss man betonen -, als der Staatsvertrag mit dem Nachbarstaat nichts anderes vorsieht, und sie gilt daher für die ganze Grenzzone in der Schweiz. Diese Erweiterung ist wirtschaftlich für die betroffene Branche durchaus sinnvoll, und das natürlich namentlich für unsere Landwirte, und wir werden diese entsprechend unterstützen.
Wir wissen auch, dass diese Erweiterung zwar in den landwirtschaftlichen Kreisen der Nachbarländer nicht gern gesehen wird, doch haben wir hier die Pflicht, die Interessen unserer eigenen landwirtschaftlichen Bevölkerung, welche in der Grenzzone wohnhaft ist, zu vertreten. Es wird daher Aufgabe des Finanzministers sein, seinen Kollegen, namentlich jenem im nördlichen Ausland, unsere Haltung entsprechend zu kommunizieren.