Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-06-20
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
In Anlehnung an meinen Antrag zum gleichen Geschäft in der Frühjahrssession 2006 beantrage ich Ihnen heute, keinen der Anträge aus der Kommission zu unterstützen, sondern eine Ergänzung im Mineralölsteuergesetz und im Mietrecht des Obligationenrechtes vorzunehmen.
Ich verweise hier klar darauf, dass mein Antrag für eine Lenkungsabgabe auf importierten flüssigen fossilen Brennstoffen einerseits zu massvollen und vertretbaren Preiserhöhungen führt und dass dies andererseits in unserem Land beschäftigungswirksam ist. Im Zweckartikel des CO2-Gesetzes lautet der zweite Satz: "Das Gesetz soll auch zur Verminderung anderer schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt, zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen." In Artikel 3 Absatz 1 lesen wir Folgendes: "Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden." Mein Antrag lässt sich darum wie die Anträge aus der Kommission ebenfalls auf der Basis des bestehenden CO2-Gesetzes realisieren. Nun zu meinen Vorschlägen:
1. Ich beantrage die Ergänzung von Artikel 1 des Mineralölsteuergesetzes mit einer neuen Litera c. Ich beantrage Ihnen eine auf zehn Jahre befristete Lenkungsabgabe von drei Rappen pro Liter auf importierten flüssigen fossilen Brennstoffen. Der Nettoerlös ist zweckgebunden für Massnahmen zur Förderung der effizienten Produktion inländischer Energien wie z. B. Wasserkraft, Geothermie, Windenergie, Sonnenenergie, Energiegewinnung aus Biomasse, aus Abfällen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Industrie, Gewerbe usw. einzusetzen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Auch die Förderung der Effizienz der Energienutzung soll mit diesen Erträgen gefördert werden, ebenso Innovationen und neue Technologien für die Produktion und die Nutzung von Energie im Inland. Diese Lenkungsabgabe wird mit der normalen Mineralölsteuer erhoben und via allgemeine Bundeskasse zweckgebunden für die erwähnten Zwecke eingesetzt. Diese Förderungsmittel haben also auch eine positive [PAGE 1027] Wirkung auf Beschäftigung und Innovation im Energiebereich in unserem Land.
2. Als zweite Massnahme beantrage ich Ihnen eine Ergänzung von Artikel 257b im Obligationenrecht/Mietrecht, und zwar mit einem neuen Absatz 3. Mit der grundsätzlichen Einführung der individuellen, verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten für Klima, Heizung und Warmwasser nach anerkannten Standards werden verstärkte Impulse für die energietechnische Optimierung von Gebäuden bewirkt. Wohlverstanden, diese Massnahme ist gemäss meinem Antrag zeitlich nicht limitiert. Mit dem Ausdruck "grundsätzlich" wird für sachdienliche Ausnahmen wie zum Beispiel Altbauten Flexibilität geschaffen.
Der Vollzug dieser vorgeschlagenen Massnahmen kann mit zweckmässig ergänzten bestehenden Infrastrukturen erfolgen und dürfte damit deutlich kostengünstiger sein als die vorgesehene CO2-Abgabe. Unternehmen und Betriebe, welche mit Blick auf die Einführung der CO2-Steuer bereits Vorinvestitionen gemacht haben, werden mit diesem Antrag nicht benachteiligt, weil sie mit der Verbesserung der Energieeffizienz im eigenen Betrieb seit dem Anstieg der Erdölpreise ihre Kosten senken und damit Konkurrenzvorteile erreichen konnten und auch weiterhin erreichen können.
Wenn wir genauer hinschauen, sehen wir, dass das CO2 nicht das eigentliche Problem, sondern eher ein Symptom ist. Ursache ist der Lebensstil unserer Gesellschaft, der dadurch verursachte Energieverbrauch und die daraus resultierende Abhängigkeit vom Erdöl. Deshalb ist aus meiner Sicht ein Anreizsystem vorzuziehen, welches bezüglich Zielerreichung und Vollzugsaufwand effizienter ist und gleichzeitig einen wirksamen Spar- und Lenkungseffekt beim Inlandenergieverbrauch hat.
Ich fasse zusammen: Meine Anträge bewirken eine Verbesserung der Energieeffizienz in unserem Land, ermöglichen zusätzliche Impulse in der Energietechnologie in der Schweiz und sind zudem beschäftigungswirksam in unserem eigenen Land, was sicher nicht unerwünscht ist. Sowohl Gegner wie Befürworter der CO2-Abgabe - ich nehme an, auch Kollege Rechsteiner - können meinen Anträgen von der Wirkung und Zielsetzung her also zustimmen.
Ich bitte Sie, im Interesse einer verantwortungsbewussten Energiepolitik meine Anträge zu unterstützen.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
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Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55
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