Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-10-02
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-02
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Villiger, Sie haben gesagt, der entsprechende Beamte sei ermahnt worden, nachdem seine Äusserungen bekannt geworden seien. Offensichtlich hat die Ermahnung nichts genützt; er hat seine Tätigkeit fortgesetzt, sogar in noch viel weiter gehendem Ausmass als vorher. Ich frage Sie an, ob das Personalamt in Zukunft seine Praxis ändern wird, wenn ihm von der Verbreitung von rassistischen oder antisemitischen Äusserungen Kunde gemacht wird. Handelt es, ohne dass es vorher einer strafrechtlichen Verurteilung bedarf, weil das Disziplinarrecht doch wesentlich weniger hohe Voraussetzungen an die Fehlbarkeit eines Beamten stellt? Umgekehrt gesagt: An einen eidgenössischen Beamten dürfen höhere Erwartungen gestellt werden als an sonst irgendjemanden - wobei ich bei rassistischen oder antisemitischen Äusserungen auch für privatrechtlich Angestellte keinen Schutz gewähren würde.