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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2006-06-20

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Im Rahmen unserer Oberaufsicht namentlich über die Bundeskanzlei und das EJPD nehmen wir uns verschiedener Themen an. In den letzten Jahren habe ich immer wieder den Fokus auf die Effizienzvorlage gelegt. Ich verzichte dieses Jahr bewusst darauf, dieses Thema aufzugreifen, da gegenwärtig verschiedene Abklärungen und Evaluationen im Gange sind. Mit grösster Sicherheit werde ich aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder darüber sprechen.

Ich lege daher den Fokus auf zwei andere Punkte. Erstens greife ich jene Themenfelder auf, die im EJPD offenbar keine Priorität geniessen. Zweitens werde ich noch kurz ein Thema aufgreifen, mit welchem sich die Bundeskanzlei auseinander setzen musste und das für einigen Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt hat. Ich spreche von der Beglaubigung von Unterschriften in den Gemeinden.

Zuerst aber zum EJPD: Ein Blick in die Umsetzung der festgelegten Jahresziele des Departementes verrät eine Prioritätenordnung, die möglicherweise auch die politische Haltung des Departementschefs widerspiegelt, nicht aber unsere eigenen Aufträge. Zuerst aber sei positiv vermerkt, dass verschiedenste Vorlagen in Erarbeitung sind oder bereits dem Parlament zur Beratung überreicht wurden. Ich konzentriere mich daher hier ausschliesslich auf weitere, durchaus ebenfalls quantifizierbare politische Ziele, die der Bundesrat in das Legislaturplanungsprogramm aufgenommen hatte und die das EJPD im Jahr 2005 hätte umsetzen müssen; denn uns obliegt das politische Controlling des Bundesrates. Der Bundesrat hat daher nicht nur die prioritären Massnahmen, sondern neu auch die übergeordneten Werte zuzuteilen - damit sind natürlich die Indikatoren gemeint -, damit wir eine bessere Voraussetzung für die Erfolgskontrolle erhalten.

Selbst wenn der vom Parlament abgelehnte Bundesbeschluss über Ziele der Legislaturplanung 2003-2007 auf einer sehr allgemeinen Ebene blieb und dieser vom Bundesrat unterbreitete Beschluss auch nicht gesetzlich verpflichtend gewesen wäre, muss doch festgestellt werden, dass sich das EJPD initial verschiedenen Themen verschrieben hatte, einige jedoch nicht oder nur unter Druck oder nur mit grösster Verzögerung anging. Auffallend ist, dass gewisse Gebiete, so die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen oder die Ratifizierung gewisser internationaler Abkommen, eine doch nicht unbedeutende Verzögerung erfahren. Folgende Bereiche hätten im letzten Jahr eine höhere Aufmerksamkeit verdient:

Als Erstes sei die Ratifikation des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen erwähnt. Die Schweiz hat ihr damals erklärtes Ziel verpasst und figuriert somit nicht unter den zwanzig Ländern, die im Kampf gegen die Folter mit gutem Beispiel vorangehen. Auch hat das EJPD das Ziel verpasst, welches es sich selber gegeben hatte, nämlich im Jahr 2005 die entsprechende Botschaft zu verabschieden. Die Vorarbeiten nach Abschluss der Vernehmlassungsfrist ziehen sich in die Länge, obschon die Vernehmlassungsantworten klar interpretierbar sind und die Stossrichtung der Vorlage somit auch vorgegeben ist.

Ein weiteres nichterreichtes Ziel betrifft das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Der Grund der Verzögerung sei der damals noch fehlende Bericht der Expertenkommission Kinderschutz. Mittlerweile liegt aber der Bericht seit einigen Monaten vor. Eine Vernehmlassung wurde jedoch bis heute nicht lanciert. Auch fällt auf, dass der Bereich der Rechtshilfe keine Fortschritte erzielte. Es liegt keine Botschaft zu einem Vertrag über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor, weder mit Brasilien noch mit Argentinien. Die Begründungen, die nachgeliefert werden, sind nicht schlüssig. Weiter sei noch erwähnt, dass die Botschaft zur Ratifizierung des Haager Wertpapierübereinkommens ebenfalls eine grössere Verzögerung erfahren hat, obschon, wie im Falle der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Folterkonvention, die Aufnahme der Botschaft überwiegend positiv war.

Schliesslich wurde im Bereich der inneren Sicherheit die für 2005 geplante Botschaft zu einem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus plötzlich um mehrere Jahre verschoben. Das EJPD schlägt nun vor, dass die angestrebte Verbesserung erst im Rahmen der Revision des StGB realisiert werden soll, obschon klar war, dass auch dieser Bereich der inneren Sicherheit parallel zur Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit hätte angegangen werden müssen.

Ob diese Verzögerungen auf sehr knappe Personalressourcen oder auf die fehlende Sensibilität für die obengenannten Themen zurückzuführen sind, muss Bestandteil weiterer Analysen sein.

Nun noch kurz zum zweiten Thema, zur Beglaubigung von Unterschriften in den Gemeinden: Nach dem Sturm im Wasserglas, welchen die Initianten der Einbürgerungs-Initiative ausgelöst hatten, wurde mit Kritik nicht gespart. Umso wichtiger war es, dass die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei innert Kürze und mit kriminalistischer Präzision die fraglichen Unterschriften als entweder gültig oder ungültig ausmachte. Die Bundeskanzlei nutzte denn auch diesen Vorfall, um die Abläufe mit den Gemeinden nochmals zu testen und um die Gemeinden auf die verschiedenen Richtlinien und Weisungen und die Schwierigkeiten hinzuweisen. Die mit den Gemeinden geknüpften Kontakte erlaubten den Betroffenen, das Fazit zu ziehen, dass das Verfahren insgesamt gut sei und die Gemeinden ihre Arbeit zuverlässig und zeitgerecht erledigen würden.

Das Zusammenspiel zwischen der Bundeskanzlei und den politischen Gemeinden ist gut. Selbst das Bundesgericht hielt in einem Urteil im Jahr 2005 fest: "Die Bundeskanzlei nimmt ihre gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit den Stimmrechtsbescheinigungen äusserst umsichtig wahr und interveniert bei den Gemeinden vor Ablauf der Sammelfrist." Das Bundesgericht bestätigte somit, dass das Verfahren gut abläuft. Im Wissen um die hohen Ansprüche an dieses Verfahren bleibt die Qualitätssicherung nicht nur im Bereich der Stimmrechtsbescheinigung, sondern auch generell im Bereich der Handhabung der politischen Rechte ein zentrales Anliegen. Es ist daher zu begrüssen, dass die Bundeskanzlei auch weiterhin diesem sensiblen Thema ein besonderes Augenmerk schenkt.