Brunner Toni · Nationalrat · 2006-06-20
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-20
Wortprotokoll
Namens einer bürgerlichen Minderheit empfehle ich Ihnen, bei Artikel 23jbis Absatz 1 der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Wir sind ja in der Differenzbereinigung, und in dieser Differenzbereinigung möchten wir eigentlich die letzte materielle Differenz zum Ständerat ausräumen. Beim anderen Artikel wird der Ständerat einlenken, aber bei diesem möchte ich doch beliebt machen, dass wir dem Ständerat folgen. Es müsste eigentlich vor allem auch den Befürwortern dieser Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes ein Anliegen sein, dass man jetzt zu einem Abschluss kommt.
Worum geht es? Es geht jetzt darum, ob man bei den Finanzhilfen, die der Bund den Kantonen gewähren soll, die zwingende Formulierung nimmt, wie sie der Nationalrat einfügen will, oder ob man letztlich diejenige Formulierung nimmt, die auch wir befürworten, nämlich, dass der Bund Finanzhilfen gewähren kann.
Wieso ziehen wir die Kann-Formulierung der explizit verpflichtenden Formulierung, die die Kommissionsmehrheit will, vor? Von uns aus gesehen ist die Kann-Formulierung ehrlicher, denn damit wird den Möglichkeiten des Bundes Rechnung getragen, und den Parkinteressenten - wir wissen ja noch gar nicht, wie viele es sind -, aber auch den Kantonen wird damit nicht suggeriert, dass der Bund sowieso und verpflichtend finanziell Unterstützung leisten muss. Je nachdem, wie viele Interessenten es geben wird, wäre das unter Umständen kaum möglich. Zum anderen kann der Bund Finanzhilfen nur im Rahmen der bewilligten Kredite sprechen, womit die Kann-Formulierung der explizit verpflichtenden Formulierung erst recht vorzuziehen ist.
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen also beantragen, dass Sie der Minderheit - es ist eine Minderheit, deren Antrag in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen unterlegen ist - folgen und damit auch die Differenz, die jetzt noch zum Ständerat besteht, ausräumen.