Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-06-08
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
In der Vorlage des Bundesrates sind die für Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, die sogenannten Limited Partnerships, zulässigen Anlagen restriktiv gefasst. Artikel 103 Absatz 1 erwähnt in diesem Zusammenhang nur Risikokapital. Unter Risikokapital, zum Teil auch als Private Equity bezeichnet, versteht man zum Beispiel Kapital, das in ein nichtkotiertes Unternehmen investiert wird, um ihm die Gründung beziehungsweise das Wachstum zu ermöglichen oder die Nachfolgeproblematik zu lösen. Zur Förderung weiterer Innovationen auf dem Fondsplatz Schweiz ist es jedoch wichtig, dass Limited Partnerships nicht nur in Risikokapital, sondern in alle Arten von nichttraditionellen Anlageklassen, also neben Private Equity zum Beispiel auch in Rohstoffe oder Hedge Funds, investieren dürfen. Ebenso wesentlich ist die Öffnung gegenüber allen nichttraditionellen Anlagestrategien, ich erwähne Leerverkäufe und Arbitrage. Zudem muss sichergestellt sein, dass wie im Ausland auch Fund-of-Funds-Strukturen geschaffen werden. Diese Liberalisierung rechtfertigt sich umso mehr, als Limited Partnerships nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen stehen. Aus Anlegerschutzsicht ist deshalb gegen eine Zulassung sämtlicher alternativen Anlagen für Limited Partnerships nichts einzuwenden. Die im Ausland angesiedelten Limited Partnerships, die ja dem KAG als Vorbild dienten, sind gerade deshalb so erfolgreich, weil sie sich durch maximale Flexibilität auszeichnen.
Falls es nicht gelingt, den Limited Partnerships in der Schweiz ein ähnlich attraktives regulatorisches Umfeld zu bieten, kommt die Einführung der Limited Partnerships in der Schweiz einer Totgeburt gleich. Liberale Anlagevorschriften für Limited Partnerships sind ein wichtiger Beitrag dazu, Letzteres zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu stärken. In einem öffentlichen Vortrag hat Philipp Hildebrand, Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, im März dieses Jahres sehr anschaulich aufgezeigt, dass die Zukunft des Fondsplatzes Schweiz ganz klar im Bereich der nichttraditionellen Anlagen liegt.
Bei Artikel 103 handelt es sich somit um eine Bestimmung, bei welcher die Förderung des Fondsplatzes Schweiz absolut im Zentrum stehen muss. Die gesetzlichen Vorgaben müssen hier so flexibel ausgestaltet sein, dass eine Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen beispielsweise auch nur in einen einzigen Risikokapitalfonds investieren kann. Schliesslich ist es im Interesse der gesamten Wirtschaft, dass in Zukunft verbesserte Strukturen für Investitionen in Risikokapital zur Verfügung stehen. Dass Artikel 103 Absatz 2 vorsieht, dass der Bundesrat auf Verordnungsstufe weitere Arten von Anlagen zulassen kann, ist meines Erachtens nicht genügend. Die erforderliche Öffnung für alternative Anlagen stellt einen Grundsatzentscheid dar und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit gesetzlich klar verankert werden.
Ich beantrage Ihnen deshalb Zustimmung zu meinem Antrag.
Ein Grund dafür ist auch der Umstand, dass hier keine Differenz mehr bestehen würde, wenn wir der Mehrheit und damit dem Bundesrat zustimmen. Wir haben im Verlaufe der heutigen Debatte aber gesehen, dass es doch richtig ist, wenn diverse - zumindest in den Augen Einzelner - offene Punkte zwischen den beiden Räten nochmals in aller Ruhe ausdiskutiert werden können. So Sie meinem Antrag zustimmen, schaffen Sie eine Differenz und damit die Möglichkeit, dass sich auch der Nationalrat dieser Problematik annimmt. Insbesondere wird er die Frage zu prüfen haben, ob das, was ich mit meinem Antrag bezwecke, auch schon dann erfüllt wäre, wenn man dem Entwurf des Bundesrates zustimmt, ob also die Flexibilität genau gleich gross wäre, ob man nun das Wort "Risikokapital" oder "nichttraditionelle Anlagen" erwähnt. Ich persönlich meine, dass der Ausdruck "nichttraditionelle Anlagen" besser ist, weil er eine umfassendere Flexibilität gewährleistet. Meines Erachtens würde das Institut der Limited Partnerships sehr gut in die schweizerische Fondslandschaft passen, und wir sollten nichts unversucht lassen, dieser neuen Form einen vernünftigen, mit dem Ausland kompatiblen Anlauf zu ermöglichen.