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Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08

Wortprotokoll

Artikel 25 regelt den Inhalt des Fondsvertrages. Er orientiert sich weitgehend am bestehenden Anlagefondsgesetz. Eine Erleichterung ist insofern vorgesehen, als die Publikationsorgane nicht mehr namentlich im Fondsvertrag erwähnt werden müssen; neu genügt die Erwähnung im Prospektteil. Das hat den Vorteil, dass die Fondsleitung ohne aufwendige Reglementsänderungen neue Publikationsorgane bestimmen kann.

Bei der Differenz in Absatz 3 Buchstabe e geht es um die sogenannten All-in-Fees. Die Ergänzung des Nationalrates ist nämlich insofern ein Problem, als All-in-Fees, also Pauschalkommissionen, je nach Interpretation künftig verunmöglicht werden könnten. In der Schweiz ist dies zwar nicht üblich, doch sie könnten je nach Interpretation verhindert werden, und das wollen wir nicht. Der Entwurf des Bundesrates stellt die Transparenz sicher und lässt alle Möglichkeiten offen, wogegen die neue Formulierung des Nationalrates Probleme schaffen könnte.

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