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Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 5 handelt es sich um den Kernartikel für die schweizerische Finanzindustrie; kein Wunder, geht es doch um ein Geschäft mit einem Volumen von mehreren Dutzend Milliarden Franken mit stark steigender Tendenz.

Zunächst versuche ich zu definieren, was ein strukturiertes Produkt eigentlich ist: Beim strukturierten Produkt handelt es sich um eine Anlageform, bei der verschiedene Finanzinstrumente kombiniert und zu einem neuen Produkt verknüpft werden. Neben Basisanlagen wie Aktien oder Obligationen bilden Derivate einen Bestandteil von strukturierten Produkten. Durch das Kombinieren können die Risiken der einzelnen Anlagen vermindert, eliminiert oder verstärkt werden. Dadurch kann das Rendite-Risiko-Profil eines Finanzproduktes optimal auf die spezifischen Bedürfnisse der Investoren abgestimmt werden. Es wird unterschieden zwischen kapitalgeschützten Produkten - Protection or Participation (POP) oder Protected Index Participation (PIP) - und Produkten ohne Kapitalschutz; hier wird der Basiswert durch eine sogenannte Low Exercise Price Option (Lepo) ersetzt. Das müssen Sie sich nicht merken, aber man stösst in den Erläuterungen hie und da auf diese Abkürzungen, darum habe ich sie erwähnt.

Der Kreativität sind bei der Gestaltung von strukturierten Produkten kaum Grenzen gesetzt. Entsprechend grosser Beliebtheit erfreuen sich derartige Anlagevehikel. Gewisse strukturierte Produkte werden heute regelmässig von Special Purpose Vehicles (SPV) auf Offshore-Plätzen wie Guernsey oder Jersey emittiert. Obwohl auch der Bundesrat dieses Geschäft unbedingt in der Schweiz halten will, war dem Nationalrat die engere Fassung des Bundesrates mit zu grossen Unsicherheiten für das Gedeihen des Finanzplatzes behaftet; dies umso mehr, als der Markt mit strukturierten Finanzinstrumenten wie erwähnt eine stark wachsende Tendenz aufweist. Mit seinen Änderungen, namentlich mit den Änderungen in Artikel 5 Absatz 2, stellt der Nationalrat sicher, dass der Finanzplatz Schweiz für die Emission und den öffentlichen Vertrieb von strukturierten Produkten an Attraktivität gewinnt. Dazu gehört auch ein vereinfachter Prospekt, der die wesentlichen Informationen enthalten und für den Anleger leicht verständlich sein soll. Die von der WAK-SR vorgenommene Korrektur in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe d beinhaltet eine Präzisierung im Sinne des am strukturierten Produkt interessierten Personenkreises. Ausser dieser kleinen Anpassung bestehen aber zwischen Nationalrat und WAK-SR keine materiellen Differenzen mehr.

Ich schlage vor, dass wir diesen Artikel zuerst in unserer Fassung bereinigen. Was Herr Kollege Stadler vorschlägt, ist eine komplette Neuformulierung, die aber inhaltlich völlig identisch ist mit dem Vorschlag der Mehrheit. Ich schlage vor, den Antrag der Kommission zuerst zu bereinigen.

Es liegt auch ein Einzelantrag Schweiger vor. Er würde das System durchbrechen. Aber wenn Sie der Mehrheit folgen, können wir nachher auf den Antrag Stadler seitens der Redaktionskommission zu sprechen kommen. Also, ich schlage vor: zuerst Bereinigung des Antrages Ihrer WAK.