Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08
Wortprotokoll
Wir sprechen hier von einer für unser Land in der Tat wichtigen Branche. Sie gehört zum Finanzplatz, der einer der bedeutendsten ist. Und sie gehört innerhalb des Finanzplatzes zu einem Bereich, in dem sehr viel mit Vertrauen gearbeitet wird. Es ist eine Branche, die sehr hohe Volumen umsetzt. Wir sprechen von etwa 5000 Fonds, die es gibt und die zusammen über 530 Milliarden Franken Vermögen verwalten. Wir sprechen von einer Branche, die in letzter Zeit zum Teil auch durch die Gesetzgebung den Anschluss an die Märkte etwas verloren hat und insbesondere nicht mehr kompatibel ist mit dem, was in der EU seit neuem geschieht. Deshalb ist diese Neugestaltung, diese Totalrevision, des ehemaligen Anlagefondsgesetzes, das man jetzt Kollektivanlagengesetz nennt, nötig.
Wir haben in den letzten Jahren Marktanteile verloren. Wir haben zum Teil zuschauen müssen, wie andere Länder die Bedingungen verbessert haben. Und deshalb gibt es allein schon aus dieser Sicht auch einen Zwang, rasch zu handeln. Je mehr wir in Rückstand geraten, desto schwieriger wird es sein, diesen Rückstand wieder aufzuholen oder nur schon dafür zu sorgen, dass er eben nicht noch grösser wird. Wir wollen und müssen also die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Fonds- und Finanzplatzes steigern.
Wie tun wir das? In erster Linie tun wir das, indem wir die Beschränkung auf vertraglich geregelte Fonds aufheben. Wir offerieren so gesehen neue Fondsprodukte. Im Bereich der sogenannt offenen Fonds ist es die Variante der Sicav, der Anlagefonds mit variablem Kapital. Im geschlossenen Bereich reden wir von den Kommanditgesellschaften und neu von den Sicaf, von den Anlagefonds mit festem Kapital. Darüber wird nachher gleich zu Beginn der Debatte zu reden sein.
Der Entwurf trägt aber zweitens auch den unterschiedlichen Bedürfnissen nach Schutz Rechnung. Wir haben Schutzbedürfnisse der Anlegerinnen und Anleger, wir haben auch Schutzbedürfnisse der vermögenden Privatkunden, wir haben Schutzbedürfnisse der Organe und der Banken, die mit Fonds zusammenarbeiten. Es ist ein diffiziles Gebilde, an dem Verschiedenste teilhaben. Es geht darum, gegenseitig Vertrauen zu schaffen und gegenseitig Vertrauen zu bilden.
Sodann geht es um die Optimierung des steuerlichen Umfeldes, indem die bisher für Anlagefonds geltende Befreiung von den direkten Steuern auf den gesamten Bereich des Kollektivanlagengesetzes ausgeweitet wird, mit Ausnahme der Sicaf. Ich nenne sie der Einfachheit halber Sica fixe, weil beide Formen gleich tönen; die eine endet mit einem V, die andere mit einem F. Es ist schwierig, sie zu unterscheiden.
Die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes auf den schweizerischen Markt werden die folgenden sein: Dank der umfassenden Palette an rechtlichen Strukturen offerieren wir hier viele Formen der kollektiven Anlage bei gleichzeitig erhöhter Qualität und bereichern damit den Markt. Wir beheben eine Anzahl von kleineren Mängeln; sie im Verlaufe der Debatte dann diskutiert.
Die Regelung, wie sie schon im Erstrat verabschiedet wurde, ist zweifelsohne eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation. Die Art und Weise, wie Ihre vorberatende Kommission das Geschäft angepackt hat, hat uns sehr viel Vertrauen gegeben. Wir sind auch der Meinung, wie sie von Vorrednern geäussert wurde, dass mit der Basis, wie sie Ihnen die Kommission vorschlägt, ein guter Gesetzentwurf vorliegt.
Ich empfehle Ihnen, auf dieses Gesetz einzutreten, es im Sinne der Anträge Ihrer Kommission zu behandeln und es mit der heutigen Sitzung abzuschliessen.