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Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-06-08

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Herr Präsident, ich weiss nicht, ob Sie sich prophetisch äussern, wenn Sie sagen, dass der Antrag Schweiger auch ein Antrag Merz sein könnte. Es wird sich dies im Verlaufe der Debatte weisen.

Ganz kurz zusammenfassend: Ich beantrage Ihnen, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen, und begründe dies wie folgt: Die im Vorentwurf vorgesehene Unterstellung der Investmentgesellschaften mit fixem Kapital unter das KAG war untrennbar mit der Gewährung steuerlicher Erleichterungen, nämlich der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Aktionär und Gesellschaft, verknüpft. Leider hat diese fundamentale Voraussetzung für die Unterstellung der Sicaf unter das KAG keinen Eingang in den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf gefunden. Im Gegensatz zum klassischen, vertraglichen Anlagefonds und in Abweichung von den Regelungen auf unseren Konkurrenzmärkten wird der Sicaf in der Schweiz die steuerliche Gleichbehandlung verweigert. Der Nationalrat hat deshalb zu Recht davon abgesehen, die Sicaf dem KAG zu unterstellen. Der Nationalrat ist dabei von folgendem Grundsatz ausgegangen: "same business, same risks, same rules".

Verfolgen nun die Investment- und Beteiligungsgesellschaften genau das gleiche Ziel wie die klassischen Anlagefonds? Meine Antwort ist: nein! Die klassischen Anlagefonds haben eine klare Zielsetzung. Das KAG denkt hier schwergewichtig an den Einzelsparer. Es will nicht in erster Linie den professionellen Sparer erfassen, sondern der Gesetzgeber hat seinerzeit in der Revision in diesem Gesetz besondere, zusätzliche risikomindernde Auflagen gemacht, weil dieses Produkt in erster Linie für die Einzelsparer gedacht ist.

Ich stehe dazu, dass wir für diese klassischen Anlagefonds sehr harte Vorschriften brauchen. Die Investment- und Beteiligungsgesellschaften haben aber eine andere Konzeption; die Investmentgesellschaften wollen bekanntlich in wenige Gesellschaften investieren. Sie wollen zum Teil - ob erfolgreich oder nicht - Einfluss nehmen. Sie können auch weit mehr "leveragen" - auf Neudeutsch gesagt -, sich mit Kapital verschulden. Sie erfordern eine weitergehende Risikobereitschaft der Anlegerinnen und Anleger. Deswegen ist es wichtig, dass sie etikettiert sind, damit das Volk weiss: Wenn ich in eine Investmentgesellschaft investiere, dann kaufe ich nicht das gleiche Instrument, wie wenn ich Anteile eines klassischen Anlagefonds kaufe. Deshalb muss es in einer liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung möglich sein, dass Anleger, die risikofähig sind und die Risiken eingehen wollen, auch ein solches Instrument zur Verfügung haben.

Ein zweiter Punkt, der den Nationalrat bewogen hat, die Beteiligungs- und Investmentgesellschaften nicht dem KAG zu unterstellen, ist Folgendes: Bei Beteiligungsgesellschaften - ich nenne als Beispiel jene Gesellschaften, die vor allem im Biotechnologiebereich tätig sind - ist es wichtig, dass den Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, das Geld langfristig zur Verfügung steht. Wenn nun zugelassen würde, dass hier die Anteile zurückgegeben werden müssen, bliebe diesen Beteiligungsgesellschaften nichts anderes übrig, als diesen kleinen Gesellschaften - das sind zum Teil Venturecapital-Gesellschaften - die Eigenmittel zu entziehen.

Ich bin also der Meinung, Beteiligungsgesellschaften gehören nicht ins KAG. Der Anlegerschutz ist trotzdem gut genug. Sie haben hier aktienrechtliche Vorschriften, was die Berichterstattung anbetrifft, was die Corporate Governance anbetrifft. Die Unterstellung der Sicaf vom Kreis der angesprochenen Anleger abhängig zu machen, wie es die WAK-SR nun vorschlägt, ist weder praxistauglich, noch macht es materiell-rechtlich bzw. gesetzessystematisch Sinn. Es ist faktisch unmöglich, eine Kontrolle des Anlegerkreises durchzuführen. Wird die Sicaf nebst dem steuerlich ungünstigen Umfeld in der Schweiz noch mit aufwendigen Regulierungsmassnahmen belegt, so muss mit einer Abwanderung der vom Anwendungsbereich KAG betroffenen, nichtkotierten Publikums-Sicaf ins Ausland gerechnet werden.

Ich glaube deshalb, dass es richtig ist, der vom Nationalrat beschlossenen Lösung zuzustimmen, weshalb ich Ihnen beantrage, meinem Einzelantrag zuzustimmen.