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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-02

Wortprotokoll

Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen können selbstverständlich nur erteilt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der NIS-Verordnung eingehalten werden. UMTS-Konzessionen verleihen den Konzessionärinnen das Recht zur Erbringung von Fernmeldediensten über ein landesweites digitales zellulares Mobilfunknetz der dritten Generation sowie zur Nutzung des zugewiesenen Frequenzspektrums. Die Konzessionärinnen kennen die Voraussetzungen, die es braucht, um eine Baubewilligung für eine Sendeanlage zu erhalten. Sie tragen alleine das Risiko für den Netzausbau.