Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Zu Buchstabe f stellen wir Ihnen den Antrag, das zu streichen. Die Kommission hatte nicht, wie der Bundesrat vielleicht, allergrösste Mühe, aber auch grosse Mühe mit dieser Ausdehnung auf "Anleger, die gegenüber dem Bewilligungsträger den Nachweis genügender Erfahrung und Fachkenntnisse im Anlagebereich erbringen". Die Minderheit hat das am Schluss auch eingesehen und darum auf einen Antrag verzichtet. Aber Herr Schweiger hat ihn jetzt eingebracht.
Man kann es gut ausführen. Ich versuche, es kurz zu machen. Schauen Sie, in Absatz 3 steht für die qualifizierten Anleger "namentlich". Das ist schon eine Aufweichung, das ist nicht abschliessend. In Buchstabe e ist "insbesondere aufgrund eines schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrages" weggefallen. Da ist jede Menge Gummi drin. Überlegen Sie sich mal: Was heisst "genügender Erfahrung und Fachkenntnisse im Anlagebereich"? Und das Gravierendste daran ist eigentlich, dass das von Leuten beurteilt werden müsste, die selber nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Es könnte zum Beispiel der Vertreter eines ausländischen Anlagefonds sein, der über diese "Erfahrung und Fachkenntnisse" befinden müsste. Das, scheint uns, geht zu weit; vor allem auch, weil der Bundesrat mit Absatz 3 eigentlich ausreichend Spielraum hat, den Kreis allenfalls auszuweiten.
Buchstabe f ist überflüssig; ich bitte Sie dringend um Streichung.