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Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 des KAG geht es um den Anlegerschutz. Die langjährige [PAGE 352] Praxis besagt, dass ein Anlagefonds mit dem Titel "Schweizer Aktien" auch tatsächlich aus Schweizer Aktien besteht - nicht zu 100 Prozent, aber zu zwei Dritteln. Als einfacher Anleger ginge man eigentlich davon aus, dass es auch voll der Fall ist, wenn ein Basket mit "Schweizer Aktien" betitelt ist. Dem ist aber nicht so.

Der Nationalrat will dieses Verhältnis nun insofern abschwächen, als das Vermögen nur noch mehrheitlich in der bezeichneten Kategorie investiert sein müsste. So müsste ein Schweizer Obligationenfonds mit dieser Bezeichnung künftig nur noch 50,01 Prozent Schweizer Obligationen enthalten, die restlichen 49,99 Prozent könnten dann Schweizer oder auch ausländische Aktien sein. Das ist der Kommission zu weit weg von der geforderten Produktewahrheit. Die USA haben ihre diesbezügliche Bestimmung kürzlich sogar verschärft und den Anteil der Anlagen, die dem Titel des Produktes entsprechen müssen, von zwei Dritteln auf 80 Prozent erhöht.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission, bei Artikel 12 dem Bundesrat zu folgen und den Einzelantrag Schweiger, der sich integral der Lösung des Nationalrates anschliessen möchte, abzulehnen.

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