Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-06-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Die von Herrn Madliger beschriebenen, auf Strahlen oder Wellen beruhenden Waffen werden in der Schweiz weder zu polizeilichen noch zu militärischen Zwecken eingesetzt. Der Einsatz solcher Waffen wird in absehbarer Zukunft kein Thema sein. Verschiedene Versuche, vor allem in den USA, Prototypen solcher Systeme anzuwenden, lieferten eher ernüchternde [PAGE 378] Resultate. Die Bündelung von Strahlen und Wellen ist technisch sehr komplex. Feldversuche haben gezeigt, dass die Strahlen oder Wellen von Objekten, beispielsweise Bergen, Bäumen oder Häusern, abgelenkt werden, was einen gezielten Einsatz erschwert. Im Ausland werden Versuche mit Geräten unternommen, die durch elektromagnetische Strahlen die Elektronik von Fahrzeugen oder Waffensystemen ausschalten sollen. Dies funktioniert bis anhin aber nur auf kurze Distanz. Über die in der Petition angeführte, angeblich weitverbreitete Verwendung solcher Waffensysteme gegen Personen ist dem EJPD und den Spezialisten des VBS nichts bekannt.
Schliesslich ist festzustellen, dass die von Herrn Madliger angestrebte Regelung für solche Waffensysteme weder im zivilen noch im polizeilichen oder militärischen Bereich notwendig ist. Die Anwendung von Blendlasern ist durch das Kriegsvölkerrecht, die Genfer Konvention von 1980, bereits verboten.
Deshalb beantragt Ihnen die einstimmige Kommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.