Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-06-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich hier noch kurz etwas aushole. Es geht hier nämlich um die Pièce de Résistance im Zusammenhang mit der Schengen-Vorlage.
Wir befinden uns im Abschnitt der Strafbestimmungen, das heisst der Regelung, welche Verstösse gegen das Waffengesetz mit welchen Sanktionen zu belegen sind. Artikel 34 enthält diejenigen Straftatbestände, die als Übertretungen geahndet werden. Wir schlagen Ihnen vor, dass "Artikel 42a Absatz 1" aus diesem Übertretungskatalog gestrichen wird. Was bedeutet Artikel 42a Absatz 1? Es handelt sich um eine Übergangsbestimmung, welche vorsieht: Wer bereits im Besitz einer Feuerwaffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils nach Artikel 10 ist, muss den Gegenstand innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes der Meldestelle des Wohnsitzkantons anmelden. Das ist der Gehalt dieser Übergangsbestimmung. Wenn nun Artikel 34 Absatz 1 Litera i in der Fassung des Bundesrates belassen würde, dann hätte dies zur Folge, dass man im Zusammenhang mit dieser aus unserer Sicht eher problematischen Meldebestimmung mit Haft oder Busse bestraft würde, wenn man dieser nicht nachkäme. Wir sind von den Kantonsvertretern, insbesondere aber auch vom Präsidenten des SSV darauf hingewiesen worden, dass diese Sanktionierung problematisch sei - ja, dass sie sogar einen Verstoss gegen Treu und Glauben darstelle. Warum?
Bei der Revision des Waffengesetzes im Rahmen der Anpassungen aufgrund des Schengen-Abkommens war diese Sanktionierung nicht vorgesehen. Weshalb? Es war dies das Resultat einer Konsenslösung, die mit den Vertretern des EJPD und des VBS gefunden wurde. Gegen diese Bestimmung, nämlich das Nichteinhalten der Meldepflicht zu bestrafen, erwuchs heftigster Widerstand. Es wurde darauf hingewiesen, dass es doch nicht angehen könne, Leute zu kriminalisieren, die irgendeine Waffe aus alten Zeiten, aus Familienbesitz, auf dem Estrich haben. Diese Meldepflicht [PAGE 377] wurde auch seitens der Verwaltung als wenig opportun und wenig praktikabel betrachtet. Sie ist indessen wegen des massgeblichen übergeordneten Rechtes aufgenommen worden. Der Kompromiss bestand seinerzeit darin - darüber haben wir vor einem Jahr abgestimmt -, auf eine Sanktionierung im Falle des Übersehens der Meldepflicht zu verzichten.
Aufgrund dieser Situation ist unsere Kommission, mit Ausnahme von Herrn Béguelin, zum Schluss gekommen, dass der im Rahmen der Schengen-Revision des Waffengesetzes ausgehandelte Kompromiss jetzt nicht ausgehebelt werden sollte. Ich ersuche Sie deshalb, den Minderheitsantrag Béguelin abzulehnen. Diese - und ich sage das bewusst - politische Frage wurde im Rahmen des Schengen-Dossiers bereinigt, weshalb es keinen Sinn macht, hier einen "Nebenkriegsschauplatz" zu eröffnen.