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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08

Wortprotokoll

Es ist klar, dass es für die professionellen Waffenhändler einen Aufwand geben wird. Herr Hess hat bereits darauf hingewiesen: Diese Buchführungspflicht besteht.

Jetzt bleibt einfach die Frage der Kontrolle. Herr Hofmann hat in seinem Eingangsvotum gefragt: Machen wir ein Gesetz, das ein Papiertiger wird? Was passiert eigentlich mit der Kontrolle? Wir betrachten Artikel 17 Absatz 7 als ein sehr einfaches Instrument. Alle 30 Tage müssen die bereits in der Buchhaltung enthaltenen Angaben zusammengenommen und eingeschickt werden, damit sie kontrolliert werden - und zwar nur Angaben über diese Waffen. Das finde ich ein einfaches System. Es ist nicht so, dass jeder Waffenverkauf - die Zahl 5000 ist vorhin genannt worden - am gleichen Tag gemeldet werden muss, sondern es genügt, wenn der Waffenhändler das alle 30 Tage tut. Dann weiss man, welche Waffen er importiert hat und welche in der Schweiz verkauft worden sind. Das ist einfach eine Frage der Kontrolle. Wenn Sie es nicht so machen, müsste bei der Kontrolle Einblick in diese Buchhaltung genommen werden, nicht wahr, dann müssten im Hause Kontrollen durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dass diese Bestimmung auch für den professionellen Waffenhändler eine relativ einfache Methode bedeutet.

Darum beantrage ich Ihnen, es bei dieser Bestimmung gemäss Artikel 17 Absatz 7 zu belassen.