Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-06-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Béguelin will, dass die Verpflichtung zur Markierung von Feuerwaffen nicht nur dem Hersteller, sondern - das ist entscheidend in diesem Antrag - auch dem Besitzer obliegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die mit der Schengen-Revision eingeleitete systematische Markierung mit den internationalen Übereinkommen korrespondiert, und im Weiteren ist zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Besitzer aus rein technischen Gründen nicht in der Lage sein dürfte, diese Markierung anzubringen, wenn die Waffe nicht markiert ist. Diese muss nämlich so appliziert werden, dass sie weder entfernt noch verändert werden kann, was Spezialwerkzeuge voraussetzt.
In Absatz 5 schlägt Kollege Béguelin im Klartext eine Markierungspflicht in Bezug auf antike Waffen vor. Ich erinnere Sie daran, dass wir in Artikel 2 Absatz 2 dieses Gesetzes antike Waffen im Grundsatz von der Waffengesetzgebung ausgenommen und zudem definiert haben, wann eine Waffe als antik gilt. Aus der Sicht der Kommission macht es deshalb schlechterdings keinen Sinn, für diese antiken Waffen, die grundsätzlich dem Waffengesetz nicht unterstellt sind, hier noch eine Markierungspflicht einzuführen.
Ich ersuche Sie deshalb, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.