Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08
Wortprotokoll
Ja, ich bitte Sie doch, Folgendes zu sehen: Markierung bedeutet nicht, dass man einfach irgendetwas an einer Waffe anbringt, sondern es bedeutet eine Pflicht für den Hersteller der Feuerwaffe. Die wesentlichen Bestandteile einer Waffe und deren Zubehör müssen entsprechend markiert werden. Diese Gegenstände sind zum Zweck der Identifizierung und der Rückverfolgbarkeit markiert. Etwa bei einer Waffe, die Sie da auf dem Estrich haben, ist die Rückverfolgbarkeit gar nicht möglich, oder man weiss über sie nichts mehr. Diese müsste jetzt mehrfach markiert werden. Und dann ist es noch eine handwerkliche Sache.
Nehmen Sie als Beispiel das Auto. Beim Auto gibt es auch solche Pflichten der Registrierung. Wenn Sie ein altes Auto haben und es dem Garagisten bringen und ihm sagen, er solle es registrieren, dann fragt er, was er registrieren solle. Für die Hersteller gibt es natürlich ganz genaue Vorschriften: Wer der Hersteller ist, an welchem Tag er es gemacht hat usw. Dann bekommt es eine entsprechende Nummer, dann ist es registriert. Die Pflicht soll beim Hersteller sein und bleiben. Es ist klar, bei alten Waffen - darum nimmt das Herr Béguelin bei den antiken schon wieder aus - ist es gar nicht möglich, aber das ist auch einige Jahre später nicht möglich.
Darum bitten wir Sie dringend, hier nicht den Besitzer zu verpflichten, das zu tun, sondern den Hersteller.