Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08
Wortprotokoll
Die Markierungspflicht für die Hersteller, wie wir sie haben, gibt es auch im Ausland. Aber wir können auf unserem Staatsgebiet nur die Hersteller und den Importeur verpflichten. Wenn das der Importeur nicht erbringen kann, kann die Waffe nicht eingeführt werden. Das ist die Folge. Darum sind auch die Ausländer natürlich daran interessiert, für den Export in andere Länder, wo diese Markierungspflicht besteht, diese Markierungspflicht aufzunehmen. Andernfalls kann der Importeur sie nicht einführen. Wir können nicht ausländische Hersteller verpflichten, etwas zu tun. Wir können nur sagen: Wenn du in die Schweiz verkaufst, ist eine Registrierung erforderlich, sonst bringst du die Waffe nicht herein.