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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-10-02

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-10-02

Wortprotokoll

Es ist klar, dass es letztlich dem Gesetzgeber und dem Willen des Gesetzgebers entsprechen muss, wie das Gesetz angewendet wird. Es kann nicht dem einzelnen Finanzintermediär überlassen werden, wie er agiert. Sollte ein besonderer Fall zu Ihrer Frage geführt haben, bin ich gerne bereit, dazu dann konkret Stellung zu nehmen, wenn Sie mir diesen Sachverhalt erläutern möchten.