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David Eugen · Ständerat · 2006-06-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte zum Geltungsbereich noch eine grundsätzliche Frage stellen, und zwar dahingehend, welche Beamten eigentlich nachher nach diesem Gesetz handeln dürfen. Wie in der Botschaft geschrieben wird, ist dieses Gesetz kein Gesetz, das Kompetenzen zuteilt, sondern es regelt das Verhalten, wenn jemandem die Kompetenz zugeteilt ist, hier als Polizist aufzutreten. Ich habe gesehen, dass im Anhang zum Gesetz verschiedene Gesetze in dem Sinne geändert werden, dass dieses Gesetz als anwendbar erklärt wird. Aber es wird in diesen Gesetzen nicht gesagt, welche Beamten dann überhaupt als Polizisten mit diesen Funktionen tätig werden dürfen. Es geht mir um die Beamten auf Bundesebene, denn auf kantonaler Ebene ist das mit den Polizeigesetzen ganz eindeutig geregelt.

Wir haben eine Ausnahme, das ist das Zollgesetz, und darum bin ich auch darauf gekommen. Wir haben nämlich vom Parlament aus im Zollgesetz ausdrücklich die Regel aufgestellt, dass die Beamten, die nachher in den einzelnen Bundesstellen polizeiliche Funktionen wahrnehmen dürfen, explizit bezeichnet werden müssen. Es kann also nicht so sein, dass wir hier ein Gesetz haben, das nachher in der Breite - zum Beispiel generell Armeeangehörigen oder Angehörigen der Ausländerbehörde usw. - eigentliche Polizeifunktionen zuerkennt. Das darf nach meiner Meinung nicht sein, sondern es muss in jeder Verwaltungsstelle und in jedem Bereich, wo dieses Gesetz Anwendung findet, ganz genau festgehalten werden, welche Personen diese Rechte haben.

Es geht hier nicht nur darum, dass dies starke Eingriffe in die persönliche Freiheit von Personen sind, sondern es geht auch um die Ausbildung. Es ist ganz klar, dass hier nur eigentliche Polizisten diese Funktionen wahrnehmen können. Die Polizeiausbildung ist eine qualitativ sehr anspruchsvolle Ausbildung, die die Polizisten brauchen, um solche Funktionen überhaupt richtig ausüben zu können. Der Bund hatte bis jetzt keine eigentliche Vollzugspolizei, Ordnungspolizei in dem Sinne, wie es jetzt dieses Gesetz ermöglicht. Wir bekommen hier eine Grundlage für eine eigentliche Bundespolizeitätigkeit.

Mir ist es deshalb wichtig, dass ich vom Bundesrat die Zusicherung erhalte - ich sehe das eben in diesem Gesetz nirgends -, dass bezüglich all dieser Personen, die in der Bundesverwaltung dieses Gesetz anwenden dürfen, eine Bezeichnung besteht, welches diese Personen sind, und dass diese Personen auch vorher eine volle polizeiliche Ausbildung erhalten haben, bevor sie diese Funktionen wahrnehmen.