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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-09

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch als Ergänzung Folgendes sagen: Wenn Sie hier Diensthunde als Hilfsmittel aufnehmen, legen Sie ein humaneres Mittel fest, als wenn das verboten ist. Was ist denn der Ersatz? Es ist die Waffe. Es ist doch wesentlich humaner, dass Sie einen Hund haben, der warnt, der - wie Herr Bonhôte gesagt hat - auch Respekt einflösst, auch Angst; das ist halt so. Wenn Sie dieses Mittel nicht haben, müssen Sie auf ein härteres Mittel ausweichen. Darum hat Ihre Kommission ja diskutiert, ob man Hunde zu den Waffen zählen soll - Sie haben das von der Kommissionssprecherin gehört.

Die Kommission hat die Diensthunde hier unter den Hilfsmitteln eingefügt, und selbstverständlich, Herr Leuenberger, gilt hier der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Wenn Sie eine Waffe als Hilfsmittel festlegen, heisst das auch nicht, dass sie beliebig angewendet werden darf. Wenn Sie hier Diensthunde als Hilfsmittel festlegen, heisst das auch nicht, dass sie beliebig auf Leute losgelassen werden können. Das ist alles nicht möglich. Jedes Mittel muss verhältnismässig eingesetzt werden, und es gibt hier eine Subsidiarität: Das schwerste und das gefährlichste Mittel dürfen Sie nur dann einsetzen, wenn alle weniger starken und weniger gefährlichen Mittel eben nicht genügen. Diensthunde sind auf jeden Fall humaner - wenn sie richtig eingesetzt werden - als Waffen. Waffen können Sie auch falsch einsetzen, was auch nicht erlaubt ist.