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preparatory:AB 66834

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte nur zur Standesinitiative Bern etwas sagen, die jetzt der Standesvertreter des Kantons Bern, Herr Lauri, angesprochen hat: Bei der Höhe der Entschädigung bei der Nothilfe haben wir bis jetzt pragmatische Lösungen gefunden. Dieser Vorstoss ist ja nach dem Bundesgerichtsentscheid gemacht worden, welcher auch für Leute, die nicht mitwirken, eine Entschädigung vorgeschrieben hat. Das hat dazu geführt, dass die Entschädigungszahlungen gestiegen sind. Das hat der Kanton Bern natürlich auch entdeckt, und er hat gesagt, dass ihm da die Entschädigungen durch den Bund nicht mehr genügen würden.

Für die Jahre 2005 - rückwirkend - und 2006 haben wir das Problem gelöst. Die Entschädigung beträgt nicht mehr 600 Franken, sondern 1800 Franken. Sie lesen heute in den Zeitungen die irrtümliche Meinung, dass auch das nicht genüge. Wir haben auf der anderen Seite die Verordnung, welche den Kantonen Fixentschädigungen für die Aufrechterhaltung der Asylstrukturen zuspricht, jetzt nicht geändert, damit sie hier einen Ausgleich haben. An sich müssten wir diese Verordnung mit der Zeit ändern, weil wir natürlich das ganze Asylverfahren auf weniger Gesuche ausrichten wollen, um nicht solche Kapazitäten aufrechtzuerhalten. Die Änderung ist nicht erfolgt, weil das miteinander verrechnet wird; da sind die Kantone einverstanden. Und für die Jahre 2007 und 2008 suchen wir wieder weitere Lösungen.

Aufrechterhalten wollen wir das System, dass die Kantone Fixbeträge bekommen, damit die Kantone, welche ihre Aufgabe besser erfüllen, aufgrund kleinerer Entschädigungen nicht benachteiligt werden gegenüber Kantonen, die ihre Aufgabe weniger gut erfüllen. Dieses Anreizsystem wollen wir beibehalten.