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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2006-06-12

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Das EDI ist in der Rechnung in Bezug auf die Ausgaben das "schwerste" Departement. Wir haben in diesem Jahr Ausgaben von 16,8 Milliarden Franken, die einem Budget von 17,1 Milliarden Franken gegenüberstehen. Sie sehen also, dass wir einen Kreditrest von 290 Millionen Franken haben. Die Frage ist, ob dieser durch Sparsamkeit entstanden ist oder wie er sonst entstanden ist.

Ich möchte diesen 290 Millionen Franken etwas nachgehen: Die Ausgaben des EDI sind zu mehr als drei Vierteln durch das Bundesamt für Sozialversicherung und das Bundesamt für Gesundheit definiert. Dazu kommen noch etwa 20 Prozent an Ausgaben für Bildung und Forschung, und die anderen acht Bundesämter teilen sich die restlichen 3,3 Prozent der Ausgaben. Wenn wir jetzt zum grössten Posten gehen, zum Bundesamt für Sozialversicherung, stellen wir fest, dass von diesen 290 Millionen, die eingespart worden sind, 236 im Bundesamt für Sozialversicherung anfallen, dabei 80 Millionen Franken bei der AHV - bei Ausgaben in der Höhe von 5 Milliarden Franken. Das ist schlicht und einfach ein Schätzfehler, der sich aber, wie Sie feststellen können, im Promillebereich bewegt.

Interessanter sind die Einsparungen von 141 Millionen Franken bei der IV. Hier lautet die Erklärung, dass es weniger Neurenten gegeben hat, als prophezeit wurde. Ich habe dann auch ein Bild aus der Biologie gebraucht. Ich habe nicht wie der Finanzminister von der Königin der Nacht geredet, aber ich habe gefragt: Ist das eine Schwalbe, oder ist das schon der Frühling? Die Antwort war, dass hier wirklich ein Trend festzustellen sei, dass also die Anzahl der Neurenten abnehme. Das heisst aber nicht, dass die Ausgaben für die IV abnehmen, sondern nur, dass die Zunahme abnimmt. Aber schon das darf man als positiv bezeichnen. Ich hoffe, das ist darauf zurückzuführen, dass überall, in allen Kantonen, ein gewisses Bewusstsein eingekehrt ist, dass man auch diese Neurenten kritisch überprüft.

Ich komme noch zu den Nachtragskrediten: Im Bundesamt für Gesundheit haben wir zwei Nachtragskredite. Der eine betrifft eine Kreditverschiebung, weil im letzten Jahr eine entsprechende Offertstellung nicht erfolgen konnte; der Kredit wird deshalb übertragen. Der andere betrifft Sondermassnahmen, die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe getroffen wurden. Ein dritter Nachtragskredit betrifft im Staatssekretariat für Bildung und Forschung Beiträge an die Europäische Organisation für astronomische Forschung, die sich aufgrund des Bruttosozialproduktes berechnen und bei denen eine Anpassung erfolgen muss.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen, diese drei Nachtragskredite zu genehmigen.

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