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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-06-21

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit III (Messmer). Im Gegensatz zum Antrag der Mehrheit knüpft dieser für die sukzessive Einführung der CO2-Abgabe am Heizölpreis und nicht an der Erreichung des Reduktionszieles an. Entgegen dem, was uns hier unterstellt wurde, wollen wir niemanden verführen; wir halten uns lediglich an das CO2-Gesetz und insbesondere an die Vorlage 05.057, die Ihnen vorliegt, mit der Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe. Das ist die Grundlage, und das ist das Geschäft, über das wir heute zu diskutieren haben.

Wie aus der Tabelle 3 auf Seite 4903 der Botschaft des Bundesrates hervorgeht, hat er das Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen um 15 Prozent bei den Brennstoffen zugunsten einer ganzheitlichen Betrachtung aufgegeben. Gemäss Entwurf und Botschaft des Bundesrates soll mit der CO2-Abgabe im Brennstoffbereich - dies als Zielwert für das Jahr 2010 - eine Reduktion der CO2-Emissionen um 700 000 Tonnen erreicht werden. 700 000 Tonnen entsprechen 2,7 Prozent der Emissionen des Jahres 1990 im Brennstoffbereich. Zuzüglich der Reduktion um 11,4 Prozent, die sich gemäss Botschaft des Bundesrates bis 2010 ohnehin einstellt, beträgt das Reduktionsziel demnach 14,1 Prozent. Es gibt also eine Differenz zu 15 Prozent, die beim feinen Raster der Zielvorgaben der Mehrheit sehr wohl ins Gewicht fällt.

Der Antrag der Mehrheit verträgt sich also nicht mit der ganzheitlichen Betrachtung des Bundesrates und setzt ein Ziel, das über das hinausgeht, was der Brennstoffbereich gemäss Botschaft zu leisten verpflichtet ist. Des Weiteren verlangt die Mehrheit für jedes Jahr das Einhalten einer bestimmten Emissionsmenge. In Übereinstimmung mit dem Kyoto-Protokoll bestimmt Artikel 2 Absatz 1 des CO2-Gesetzes aber, dass das Reduktionsziel im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 erreicht werden muss. Der Antrag der Mehrheit endet jedoch mit dem Bemessungsjahr 2008, womit die absehbare Entwicklung für die Jahre 2009 bis 2012 völlig ausgeblendet wird. Damit verstösst dieser Antrag meines Erachtens gegen die Vorgaben des CO2-Gesetzes.

Frau Bader und diejenigen, die sie beklatscht haben: Hören Sie mir bitte zu zum Thema CO2-Emissionsstatistik.

Der Antrag der Mehrheit stellt auf die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) geführte Statistik über die CO2-Emissionen nach dem CO2-Gesetz ab. Diese Statistik wird gerade mal jeweils alle zwei Jahre im Bericht "Emissionen nach CO2-Gesetz und Kyoto-Protokoll" als schlichte Tabelle publiziert. Grundlage dieser Statistik ist der Verbrauch von fossilen Energieträgern, insbesondere von Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle, korrigiert mit den international gebräuchlichen Emissionsfaktoren und klimabereinigt um die Heizgradtage. Der Verbrauch der Energieträger ergibt sich aus der vom Bundesamt für Energie (BFE) geführten Gesamtenergiestatistik.

Bezüglich dieser Statistik ist zu beachten, dass dank der bei jedem Konsumenten vorhandenen Zähleinrichtung wohl der Erdgasverbrauch zuverlässig ermittelt werden kann, nicht aber der Heizölverbrauch. Im Heizölbereich können lediglich die Verkäufe, d. h. die Lieferungen in die Tanks der Gross- und Kleinkonsumenten, zuverlässig ermittelt werden. Wie viel Heizöl die Konsumenten während eines Jahres aber tatsächlich verbrauchen, lässt sich nur abschätzen. Diese Schätzung des Heizölverbrauches erfolgt seit 1999 nur noch aufgrund eines von BFE-externen Experten betriebenen Modells, das sich wiederum aus drei Teilmodellen von verschiedenen Beauftragten zusammensetzt. Die wesentlichen Faktoren sind die Entwicklung des Tankvolumens, die Verkäufe und der Witterungsverlauf sowie bezüglich der Industrie eine Umfrage bei ausgewählten Betrieben. Ergänzend wurde seit 1999 dreimal mittels stichprobenartiger Erhebungen bei einigen wenigen Konsumenten der tatsächliche Verbrauch ermittelt. Aufgrund dieser Systematik ist der Statistik des Verbrauchs bzw. der tatsächlichen Emissionen das Risiko immanent, dass vielerlei persönliche Einschätzungen der Modellbetreiber und des BFE in die Ermittlung der Verbrauchszahlen hineinfliessen und zu einer entsprechenden Ungenauigkeit führen.

Eben diese ungenauen Zahlen will der Antrag der Mehrheit der sukzessiven Einführung der CO2-Abgabe zugrunde legen. Tatsache ist aber, dass es sich beim offiziellen publizierten Heizölverbrauch nicht um einen exakten Wert, sondern um eine blosse Annäherung handelt, deren Qualität von Dritten, auch von uns, vom Parlament, nicht oder nur schwer überprüft werden kann. Das Modell musste denn auch schon verschiedentlich revidiert werden und wird weiterhin revidiert. So wurde auch der Verbrauch des massgeblichen Basisjahres 1990 nach einem ganz anderen Modell ermittelt als das heute verwendete Modell. Diese mangelnde Kontinuität in der Ermittlung und Berechnung des Heizölverbrauchs spricht klar gegen die Zugrundelegung der Gesamtenergiestatistik bzw. der daraus abgeleiteten CO2-Emissionsstatistik. Als Grundlage für die Frage, wie viel Heizöl in [PAGE 1062] einem bestimmten Jahr auf 1000 Liter genau verbraucht worden ist - und diese Frage wird sich beim System der Mehrheit stellen -, ist der amtlich ermittelte Heizölverbrauch ungeeignet.

Aus diesen Überlegungen - erstens Systemfehler, ja Unverträglichkeit mit dem CO2-Gesetz, und zweitens unzuverlässige, schwammige Grundlagen für den wesentlichen Entscheid, ob die an sich gar nicht nötige CO2-Abgabe doch eingeführt werden soll - lehnt die FDP-Fraktion den Antrag der Mehrheit ab und befürwortet die Anknüpfung an den Brennstoffpreis. Denn erstens gibt es für den Brennstoffpreis eine genaue, aussagekräftige Statistik, und zweitens hat der Preis auch gemäss den Aussagen des Bafu eine wesentliche Lenkungswirkung. Wir folgen also klar dem Bundesrat, der in seiner Botschaft auch eine Preislenkung vorsieht. Wir folgen der Botschaft des Bundesrates, aber unter Berücksichtigung der seit Verabschiedung der Botschaft im Juni 2005 eingetretenen Verteuerung des Erdölpreises und des Brennstoffpreises.

Die FDP-Fraktion unterstützt also die Minderheit III (Messmer). Sie lehnt die anderen Anträge, auch den Antrag Wäfler, ab.