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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-06-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21

Wortprotokoll

Namens der Minderheit IV beantrage ich Ihnen, Artikel 1 zu streichen.

Uns geht es dabei nicht um eine Torpedierung der Ziele, zu welchen wir uns im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet haben. Die Reduktion der CO2-Emissionen ist wichtig, und sie ist auch realistisch. Wir sind jedoch mit dem Weg nicht einverstanden, welchen der Bundesrat und auch die Kommissionsmehrheit mit der Festsetzung einer CO2-Abgabe einschlagen wollen. Die geplante Lenkungsabgabe und die vorgesehenen Abgabesätze sind unseres Erachtens für die Einhaltung der Kyoto-Ziele nicht entscheidend. Sie sind aber eine unnötige Belastung für unsere Wirtschaft.

Der Bundesrat möchte mit einer Lenkungsabgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 - das entspricht etwa 9 Rappen pro Liter Heizöl - die Reduktionsziele erreichen. Eine Verteuerung der fossilen Brennstoffe gibt den Unternehmen und der Bevölkerung tatsächlich einen Anreiz zu einer sparsameren Nutzung dieser Rohstoffe. Eine Verteuerung des Heizöls führt sowohl zu einem sparsameren Umgang wie auch zum Ersatz von Heizöl durch andere, hoffentlich vorwiegend erneuerbare Energien. Seit der Bundesrat den Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 beschlossen hat, ist der Heizölpreis jedoch um 20 bis 30 Rappen pro Liter gestiegen. Nach der Logik des bundesrätlichen Entwurfes müsste mit dieser bereits erfolgten Verteuerung das anvisierte Ziel eines Rückgangs der CO2-Emissionen um das Zwei- bis Dreifache übertroffen werden.

Somit rechtfertigt sich diese Abgabe aus rein sachlichen Gründen nicht. Dass der Preismechanismus bereits greift, ist auch daraus ersichtlich, dass heute nur noch in weniger als 20 Prozent der Neubauten Ölheizungen installiert werden. Die Investoren und auch die Hauseigentümer haben also bereits auf die hohen Ölpreise reagiert. Sodann spielt es bei den Entscheiden, auf ein alternatives Heizsystem umzustellen oder die Gebäudehülle zu sanieren, auch keine Rolle, ob die Heizölverteuerung aufgrund einer Lenkungsabgabe oder aufgrund der Marktsituation erfolgt ist. Es spielt deshalb keine Rolle, weil heute niemand ernsthaft daran glaubt, dass das Heizöl in nächster Zeit wieder wesentlich billiger wird. Wir werden uns an hohe Ölpreise gewöhnen müssen.

Es ist auch nicht so, wie behauptet wird, dass wir aufgrund des CO2-Gesetzes gezwungen sind, eine Lenkungsabgabe festzulegen. In Absatz 2 von Artikel 3 heisst es nämlich, dass eine Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern erst dann erhoben werden soll, wenn andere Massnahmen nicht zum Ziel führen. Mit der bereits erfolgten massiven Verteuerung des Heizöls werden die Reduktionsziele aber ebenso erreicht wie mit der geplanten künstlichen Verteuerung.

Sodann überzeugt auch der Mechanismus mit der geplanten Rückvergütung des Abgabeertrages an die Bevölkerung [PAGE 1058] über die Krankenversicherer und die Wirtschaft nicht. Dies ergäbe vor allem eine grosse bürokratische Umverteilungsübung. Da nicht jene, welche abgabepflichtig werden, von dieser Umverteilung profitieren, ist es auch sehr gewagt, hier von Kostenneutralität zu sprechen. Hier handelt es sich doch wohl eher um eine ideologische Umverteilung.

Alle diejenigen Parteien, welche sich über immer stärker steigende Zwangsabgaben und Gebühren beklagen, ersuche ich namens der Kommissionsminderheit IV, unseren Streichungsantrag zu unterstützen. Bei den aktuellen, hohen Heizölpreisen braucht es diese Abgabe nicht mehr.

Sollte dieser Antrag der Minderheit IV, also unser Streichungsantrag, keine Mehrheit finden, bitte ich Sie namens der gleichen Kommissionsminderheit, den Eventualantrag der Minderheit V zu unterstützen. Er basiert, ähnlich wie der Antrag der Minderheit III (Messmer), auf dem offiziellen Heizölindex. Er ist also transparent, berechenbar, und er ist auch nachvollziehbar - dies im Gegensatz zum Antrag der Kommissionsmehrheit. Diese will den Abgabesatz bekanntlich an den CO2-Ausstoss koppeln, welcher jeweils vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) ermittelt wird. Hier ist unseres Erachtens bereits die Berechnungsweise problematisch. Der Mehrheitsantrag macht Vorgaben bis zwei Stellen nach dem Komma. Dabei lässt sich insbesondere der Heizölverbrauch gar nicht zuverlässig ermitteln. Die Bafu-Statistik basiert unter anderem auf den Heizölverkäufen. Wenn beispielsweise ein Hausbesitzer für zwei Jahre Heizöl einkauft und lagert, wird der ganze Verbrauch in der Statistik wohl einem Jahr zugeordnet. Sodann bedeutet der Mehrheitsantrag einen Systemwechsel gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Der Bundesrat will ja bekanntlich eine konstante Lenkungsabgabe von 35 Franken pro Tonne CO2. Der Antrag der Mehrheit wie der Entwurf des Bundesrates sind unseres Erachtens deshalb ein untaugliches Mittel.

Gegenüber dem Antrag der Minderheit III (Messmer) hat der Antrag der Minderheit V den Vorteil, dass er erst in Kraft tritt, wenn der Heizölindex während einer Periode von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten die Schwelle von 75 Punkten unterschreiten sollte. Der Antrag der Minderheit III (Messmer) basiert auf drei verschiedenen Stichtagen. Der Verkauf von Heizöl ist teilweise aber auch ein Tagesgeschäft; die Preise können aus verschiedenen Gründen einigen Schwankungen unterworfen sein. Mit der Fixierung auf einen Stichtag kann eine CO2-Abgabe deshalb mehr oder weniger zufällig eingeführt oder eben nicht eingeführt werden. Eine zufällige Einführung ist unseres Erachtens jedoch nur bedingt gesetzestauglich. Sodann ist unser Minderheitsantrag einfacher und klarer, indem er auch auf eine Staffelung verzichtet.

Namens der Minderheit IV bitte ich Sie, bei einer Ablehnung ihres Streichungsantrages dem Eventualantrag der Minderheit V zuzustimmen.