Lang Josef · Nationalrat · 2006-06-22
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Die Streichung der Genugtuung für Opfer von Straftaten, die im Ausland begangen werden, widerspricht den Grundgedanken der Genugtuung und des Opferhilfegesetzes. Mit der Genugtuung drücken Staat und Gesellschaft ihre Anerkennung des Schicksals eines Opfers und ihre Solidarität mit diesem aus. Und hier eine Klammerbemerkung: Die FDP-Fraktion wollte die Genugtuung auch für Straftaten im Inland streichen. Aus der Sicht der Opfer, und eine solche erheischt das Opferhilfegesetz, ist nicht entscheidend, wo die Untat oder das Unglück passierte. Entscheidend ist, wo das Opfer das Leid auszutragen hat.
Die Streichung der Genugtuung bedeutet über das Materielle hinaus die Infragestellung der Anerkennung eines Schicksalsschlags. Mit dem neuen Artikel 3 hätten beispielsweise die Opfer des Attentats von Luxor keine Genugtuung erhalten. Damit hätte ein psychologisch wichtiges Zeichen nicht gesetzt werden können. Damit wäre aber auch ganz konkrete Hilfe ausgefallen. Ein Beispiel: Die Genugtuung hat es einer in Luxor schwerverletzten Mutter, deren Mann dort ermordet worden ist, ermöglicht, ihre beiden Kinder mit in die Rehabilitation zu nehmen.
Nicht stichhaltig ist der Einwand, für solche Fälle liessen sich spezielle Erlasse schaffen. Erstens ist es grundsätzlich fragwürdig, bereits bei der Schaffung eines Gesetzes, also einer generell-abstrakten Norm, zusätzliche Sonderbestimmungen in Aussicht zu stellen. Zudem ist es in einer dramatischen Situation für Behörden sehr hilfreich, wenn sie von einer allgemein gültigen Vorlage ausgehen können. Bei solchen Tragödien gibt es nichts Schlimmeres als Streitereien und Unklarheiten wegen monetären Fragen.
Höchst fragwürdig ist der in der Botschaft vorgebrachte Hinweis auf risikobehaftete Gebiete. Ich brauche nicht zu wiederholen, was Kollegin Leutenegger gesagt hat. Ich mache nur folgenden Hinweis: Der gleiche Bundesrat, der so argumentiert, hat kürzlich beschlossen, ein Armeedetachement mit 21 Berufs- und Zeitsoldaten zu gründen. Was ist die Aufgabe dieser Truppe? Schweizer, die in einem risikobehafteten Gebiet im Ausland Probleme haben, heimzuholen. Dieses Detachement kostet 16 Millionen Franken im Jahr, das 16fache der Genugtuungen für die Opferhilfe. Wer gegen diese Genugtuung für Opfer von Straftaten im Ausland ist, der muss 16fach gegen dieses Auslanddetachement sein, sonst ist er oder sie mit dieser Argumentation unglaubwürdig.
Wir Grünen bitten Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen, eventualiter dem Antrag Bader Elvira zuzustimmen.