Jutzet Erwin · Nationalrat · 2006-06-22
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Genugtuung, "tort moral", ist der Versuch, die seelische Unbill - welch ein altmodisches Wort, es ist der Ausdruck für Ohnmacht, Schmerz, Dauerschmerz, Dauerschaden - mit einer Geldzahlung zu mindern. Zur Frage, wann, unter welchen Umständen eine Genugtuung zu sprechen ist und wie hoch sie sein soll, gibt es eine reichhaltige Praxis. Es gibt dazu Tabellen, die von den Gerichten jeweils angewandt werden, es gibt auch eine reichhaltige Versicherungspraxis. Es ist also nicht so, Frau Kollegin Huber, dass da Genugtuungsentschädigungen wie in Amerika zugesprochen würden, die, wie Sie sagen, ins Uferlose gehen könnten. Schliesslich ist hier das richterliche Ermessen massgebend, wie es Herr Vischer gesagt hat.
Es geht darum, dass die Gerichte dem Einzelfall gerecht werden können. Haben wir doch Vertrauen in unsere Gerichte, die aus Profis, aber auch aus Laienrichtern zusammengesetzt sind, die durchaus vernünftige Urteile fällen können! Legen wir ihnen nicht unnötig ein Korsett an, schränken wir ihren Spielraum nicht ein!
Das heutige Gesetz sieht keine Obergrenze vor. Neu wird eine Plafonierung vorgesehen. Das ist klar eine Verschlechterung für die Opfer. Diese Verschlechterung wurde gemacht, um dem Druck der Kantone stattzugeben. Diese Verschlechterung ist gefährlich, weil man damit erstens dem Einzelfall nicht mehr gerecht werden kann - ich denke an schwerste Fälle von Vergewaltigung, von Verstümmelung, [PAGE 1099] von endgültigem Verlust von Organen, ich denke an Tetraplegiker beispielsweise. Sie ist zweitens gefährlich, weil sie eine Ungleichbehandlung mit sich bringt zwischen jenen, die eine Haftpflichtversicherung im Rücken haben, und jenen, die eben das Pech haben, dass der Täter unbekannt oder nicht zahlungsfähig ist. Das ist eine Ungleichbehandlung, der wir nicht das Wort reden sollten. Drittens hat sie auch eine präjudizielle Wirkung auf Nicht-OHG-Fälle. Die Versicherungen werden sich sicher an das Opferhilfegesetz erinnern und diese Zahlen als Massstab nehmen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.