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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-06-22

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Geldzahlungen als Ausgleich von Versäumnissen der Gemeinschaft und als Ausgleich für "tort moral" oder eben für seelische Unbill halte ich persönlich immer für eine etwas problematische Angelegenheit. Denn hier beschreiten wir ganz klar den Weg des ohnehin schon galoppierenden Materialismus, und ich meine, dass eben seelische Unbill nicht durch Geld abgegolten werden kann. Geld kann eigentlich nicht glücklich machen. Aus dieser Sicht hätte ich persönlich sogar einem Antrag zustimmen können, wie er der Kommission vorlag, nämlich auf die Genugtuung ganz zu verzichten. Dieser Antrag ist nicht aufrechterhalten worden und steht heute nicht zur Diskussion.

Heute geht es aber darum, allenfalls eine Obergrenze einzuführen. Ich meine, diese Obergrenze macht Sinn. Die Gemeinschaft kann und soll helfen, wo Schaden entstanden ist, und zwar im Sinne der Schadensbewältigung. Das ist eine ganz natürliche Reaktion der Solidarität, es wird überall gemacht: Wenn in Flims fünf oder sechs Häuser abbrennen, ist die ganze Dorfgemeinschaft da und hilft. Aber diese Dorfgemeinschaft wird aus einem ganz natürlichen Instinkt heraus nicht weiter gehen, als Hilfe anzubieten, und zwar dort, wo Hilfe notwendig ist. Sie wird nicht im Nachhinein noch kommen, um mit Genugtuungszahlungen nochmals Solidarität auszudrücken, wie es gesagt worden ist. Es geht mit der Genugtuung auch nicht um eine Integration in die Gemeinschaft und in die Gesellschaft. Was soll das, mit 40 000 Franken eine Integration in die Gesellschaft bewerkstelligen zu wollen? Es geht eben auch nicht darum, mit einer solchen Zahlung verlorene Beziehungen, verlorene Möglichkeiten des Menschen ausgleichen und ersetzen zu können. Das kann man schlicht und einfach nicht tun.

Ich nehme aber zur Kenntnis, dass diese Genugtuung vorgesehen ist, und ich finde es richtig - und unsere Fraktion findet es auch richtig -, dass wir eine Obergrenze setzen. Wir wollen nicht Verhältnisse, wie sie in anderen Ländern bestehen. Wenn schon, dann soll das irgendwo ein Zeichen sein, aber es soll nicht zu einer wesentlichen finanziellen Bedeutung verkommen, es soll nicht ein Aspekt sein, der dann immer noch von Anwälten - oder von was weiss ich - als schwerwiegender Punkt in der ganzen Abwicklung betrachtet wird.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.