Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-06-19
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-19
Wortprotokoll
Diese Vorlage haben wir uns auch in der Aussenpolitischen Kommission angesehen, dies selbstverständlich unter dem Blickwinkel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ich möchte aus der Sicht der APK einige wenige Bemerkungen anbringen.
Grundsätzlich begrüssen wir die Integration der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in die neue Regionalpolitik. Wir teilen die Meinung, dass durch die Zusammenführung sämtlicher regionalpolitischer Instrumente eine bessere Kohärenz und Effizienz der Regionalpolitik erreicht werden kann. Die APK hegt allerdings gewisse Bedenken - Sie haben gehört, dass auch meine Vorrednerin dies bereits angetönt hat -, wonach die Beteiligung der Schweiz an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Vergleich zu den laufenden Interreg-Programmen sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht eine Herabstufung erfahren könnte. Angesichts des grossen Nutzens dieser Programme für die Grenzkantone soll nach Auffassung der APK dieser Gefahr entgegengetreten werden, indem der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen der neuen Regionalpolitik ein gewisser Spielraum eingeräumt und dadurch ihren Eigenheiten Rechnung getragen wird.
Dies betrifft insbesondere die Zielsetzung der Programme. Indem der Zweckartikel im Bundesgesetz das Schwergewicht auf die Wertschöpfung legt, ist er nur zum Teil auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgerichtet. Zahlreiche Programme von Interreg, namentlich im Kultur-, Sozial-, Gesundheits- oder Umweltbereich, verfolgen primär andere Ansätze und haben nur indirekt und langfristig betrachtet eine wertschöpfende Wirkung.
Bei der gegenwärtigen territorialen Zusammenarbeit stehen die Annäherung der Kantone an die europäische regionale Dynamik und der Aufbau von Partnerschaften mit Regionen jenseits der Landesgrenze zur Lösung gemeinsamer Probleme eben im Vordergrund. Dadurch wird ein grosses Potenzial erschlossen, das im Endeffekt allerdings auch in einen wirtschaftlichen Nutzen mündet. Man muss hier eben etwas längerfristig denken. Es muss im Übrigen dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine Abstimmung mit den europäischen Partnern bedingt. Dies gilt insbesondere für die Europäische Union, welche die Grundzüge der Regional- und Kohäsionspolitik 2007 bis 2013 noch nicht definitiv festgelegt hat. Die Kantone müssen in der Lage sein, ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten an die Zielsetzung, die Stossrichtung und den Zeitplan der EU anzupassen.
Diesem Anliegen kommt der nun von der WAK neu eingefügte Artikel 6 Absatz 4 entgegen. Auch die APK kann die Vorlage deshalb insgesamt unterstützen. Sie wünscht aber, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über einen spezifischen Finanzrahmen verfügt, welcher mindestens dem Finanzvolumen von Interreg III, nämlich 7 Millionen Franken jährlich, entsprechen sollte. Dieser Rahmenkredit sollte rasch festgelegt werden. Mit dieser Zielrichtung ist auch Ihre APK für Eintreten.