Gysin Remo · Nationalrat · 2000-10-02
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-02
Wortprotokoll
Dieser und auch der nächste Vorstoss sind Teile eines interfraktionellen Gemeinschaftswerkes betreffend den Internationalen Währungsfonds (IWF). Mindestens teilweise wird dieser Vorstoss von der FDP-, der CVP-, der grünen und der liberalen Fraktion unterstützt.
Worum geht es in meinem Postulat? Wir möchten eine Reform des Stimmrechtes im IWF zugunsten der ärmsten Länder, der Entwicklungsländer und der Länder, die in einer Übergangssituation sind, also der so genannten Transitionsländer. Wenn Sie sich in Erinnerung rufen, wie das Stimmrecht im IWF aussieht, dann sehen Sie, dass es einen Basisteil gibt, der auf alle Länder verteilt wird, und einen Quotenteil, welcher der Finanzkraft - den Finanzierungsanteilen der Länder - entspricht. 1958 betrug der Basisanteil aller Länder 15,6 Prozent, heute macht er noch 2,1 Prozent aus. Das heisst, dass die ärmsten Länder bei den Mitsprachemöglichkeiten gegen einen Anteil von 0 Prozent tendieren. 58 Länder - stellen Sie sich das vor - haben gemeinsam nicht einmal 1,8 Prozent Stimmenanteil. Das heisst, dass ein gewichtiger Teil der Weltwirtschaftspolitik unter Ausschluss der ärmsten Länder und der Länder in der Transitionsphase stattfindet. Das geht nicht.
Zurückzuführen ist dies darauf, dass bei der Verteilung des Stimmenanteils primär auf einen einzigen Indikator abgestimmt wird, nämlich auf das Wirtschaftsgewicht eines Landes. Das führt dazu, dass die USA ein Vetorecht haben. Sie haben mit 17,9 Prozent eine Sperrminorität. Für wichtige Entscheide braucht es 85 Prozent. Der Anteil der USA liegt über 15 Prozent, sie können also gegen alles ein Veto einlegen.
Es ist eine neue Basis für das Stimmrecht nötig. Neben dem wirtschaftlichen Gewicht eines Landes braucht es weitere Kriterien. Es muss z. B. auch die Bevölkerungszahl beigezogen werden. Es muss ein neues Verhältnis zwischen Basisstimmrecht und Quotenanteilen erarbeitet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass man einen Basisanteil von 10 Prozent [PAGE 1076] fixiert oder auf den Basisanteil von 1958 zurückgeht, also auf 15 Prozent. Das würde eine Partizipation all dieser Länder ermöglichen, die wir einbinden möchten, und von denen wir beständig verlangen, dass sie Verantwortung übernehmen. Um sich an der Verantwortung zu beteiligen, braucht es aber auch das Stimmrecht.
Die Schweiz ist übrigens verpflichtet, in diese Richtung zu arbeiten. Wenn ich unser Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in Erinnerung rufen darf: Dort steht deutlich drin, dass wir auch die Interessen der ärmeren Länder, der Entwicklungspartner, zu berücksichtigen haben.
Die ablehnende Argumentation des Bundesrates ist sehr defensiv. Er lässt dabei ausser Acht, dass Europa insgesamt im IWF überbewertet ist, dass das nicht mehr länger akzeptiert wird, dass sehr viel Bewegung in diese Stimmrechtsreform - die ist ja in Diskussion, sie ist sehr aktuell - hineinkommen wird. Der Bundesrat lässt auch ausser Acht, dass die so genannte "Helvetistan"-Gruppe eine recht "kurlig" zusammengesetzte Gruppe ist, die auf Dauer sicher nicht Bestand haben wird, sicher nicht in bestehender Form. Polen wird sich nicht mehr lange hinter die Schweiz stellen, sondern mindestens auch einen Teil der Führerschaft beanspruchen.
Da finden wir es langfristig unbedingt zwingend, dass der Bundesrat die Schweiz neu positioniert. Er könnte das tun, indem er sich z. B. mit Ländern zusammentut, die uns sehr nahe stehen - Holland, Dänemark, die skandinavischen Länder überhaupt, Luxemburg und andere -, und eine neue Gruppe bildet, die dann auch im Rotationsverfahren die Führerschaft neu unter sich regelt. Es ist zwingend, dass eine Stimmrechtsreform in dieser Richtung eingeläutet wird, und ich bitte Sie, die Partizipationsmöglichkeiten der Entwicklungsländer zu erhöhen.
Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen.