Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-10-04
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, die Mehrheit zu unterstützen und gehe kurz auf den Fundamentalantrag Baader Caspar ein: Doch, Herr Kollege Baader, öffentliches Recht ist auch Gegenstand von Verhandlungen und Vereinbarungen. Es gibt öffentliches Recht, das zwingend ist, und es gibt öffentliches Recht, das disponibel ist. Ihre negativen Erfahrungen mit Vereinbarungen, die tendenziell auf ein erpresserisches Verhalten, auf Konventionalstrafen usw. hinauslaufen, versuchen wir mit den Vorbehalten in Absatz 2 zu korrigieren. Es gibt dort drei Vorbehalte, bei welchen die Vereinbarungen nicht zulässig wären. Das ist unseres Erachtens ein genügendes Korrektiv.
Ich möchte Sie aber auch auf das neue Verwaltungsgerichtsgesetz hinweisen, das wir am 17. Juni 2005 beschlossen haben. Dessen Artikel 33b weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Mediation und der gütlichen Einigung der Parteien hin. Es gibt den Behörden die Gelegenheit, das Verfahren zu sistieren und mittels Mediation eine Einigung herbeizuführen - das haben wir im Juni letzten Jahres beschlossen, im disponiblen öffentlichen Recht. Wir sind der Auffassung, dass derartige Vereinbarungen letztlich eben auch verfahrensbeschleunigend wirken können. Wir sind ferner der Meinung, dass eine Behörde das Ergebnis der Vereinbarungen nicht wortwörtlich übernehmen muss, weshalb sich die Verbände auch nicht zum Gesetzgeber aufschwingen können - auch die Investoren nicht -, aber dass die Vereinbarungen im Kern zu übernehmen sind.
Deswegen bitte ich Sie mit der Kommissionsmehrheit, die beiden Minderheiten abzulehnen. Die Kommission hat das im Falle des Antrages der Minderheit I (Hochreutener) mit 17 zu 7 Stimmen und im Falle des Antrages der Minderheit II (Menétrey-Savary) mit 14 zu 6 Stimmen getan.