Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich beginne mit der Minderheit II (Menétrey-Savary), und zwar deswegen: Ihre Kommission hat nun eine Lösung gefunden, welche zur Folge hat, dass die entscheidende Behörde die materielle Verantwortung für den Inhalt ihres Entscheides trägt. Das ist gut so. Und diese Verantwortung hat sie unabhängig davon, ob ein Vergleich formuliert wurde oder nicht. Entweder entscheidet sie selbst; dann ist ohnehin klar, dass sie die Verantwortung hat. Oder sie übernimmt den Vergleich; das heisst, sie hat geprüft, ob der Vergleich den gesetzlichen Erfordernissen und der Abwägung der Interessen auch tatsächlich entspricht. Wenn die entscheidende Behörde eine andere Meinung hat, übernimmt sie den Vergleich nicht. Diese Formulierung Ihrer Kommissionsmehrheit scheint mir die bessere zu sein als diejenige des Ständerates - weswegen ich vom Antrag der Minderheit II abrate.
Das heisst aber auch, dass der Antrag der Minderheit I (Hochreutener) nicht einleuchten kann. Es ist nicht so, dass der Gesuchsteller und der Verband miteinander eine Vereinbarung machen können, welche dann einfach gilt. Das ist nicht so. Es gibt immer eine Behörde, die eine solche Vereinbarung genehmigen und überprüfen und die Verantwortung für ihren Inhalt übernehmen muss. Wie ich gesagt habe: Hat sie ein anderes Ermessen, übernimmt sie den Vergleich nicht. Von daher ist Ihr Vergleich, Herr Hochreutener, mit diesem Wachthund irgendwie nicht ganz richtig.
Sie haben von einem Wachthund gesprochen, den Sie freundlicherweise Fido genannt haben und nicht Dobermann oder Pitbull. Wenn nun dieser Fido im Namen des Umweltschutzes zu knurren und zu bellen beginnt und dann mit dem Gesuchsteller - und da ist die zweite Fragwürdigkeit Ihres Vergleiches: Eigentlich vergleichen Sie den Gesuchsteller mit einem Einbrecher, und das zeigt einmal mehr: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich - eine Vereinbarung trifft, wenn also der Gesuchsteller sagt, ja, ich gebe dir eine Wurst - wobei die meisten Verbände ja grün und daher Vegetarier sind, also nicht eine Wurst, sondern ein Packen Flocki gäben -, dann ist es nicht so, dass es sich damit hat. Sondern da ist immer noch der Hausherr. Der Hausherr ist da, und er ist die entscheidende Behörde. Er entscheidet, ob nun dieses Flocki gegeben wird, und er prüft, was die beiden miteinander vereinbart haben. Insofern bleibt der Herr - die entscheidende Behörde - im Haus. Er ist vielleicht dankbar, dass mit einer Vereinbarung vorgespurt wurde. Vielleicht übernimmt er diese, vielleicht nicht. Aber das auszuschliessen fände ich nicht richtig.