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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-10-04

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag geht weniger weit als der Beschluss des Ständerates und der Antrag Baader Caspar. Aber er geht in die gleiche Richtung.

In Artikel 55c geht es um die zulässigen Vereinbarungen zwischen einem Bauwilligen und den beschwerdeberechtigten Organisationen. Das Problem liegt darin, dass solche Vereinbarungen zwischen zwei Privaten auch die Anwendung öffentlichen Rechtes betreffen können. Grundsätzlich ist es Sache der Behörden und nicht von Privaten, öffentliches Recht anzuwenden und die öffentlichen Interessen zu vertreten. Was öffentliches Recht und was öffentliches Interesse sind, haben die demokratisch gewählten Behörden zu entscheiden. Die Möglichkeit, dass Private, nämlich die Umweltverbände, sagen können, was öffentliches Recht und was öffentliche Interessen sind, ist an sich grundsätzlich stossend. Und dass hier ein Missbrauchspotenzial - ich sage: Potenzial - besteht, dürfte unbestritten sein. Ob und wie häufig es von den Umweltverbänden ausgenützt wird, ist strittig. Ich möchte mich dazu nicht äussern. Aber der Gesetzgeber muss an sich auch ein Missbrauchspotenzial beseitigen.

Die Minderheit I zu Absatz 1 beantragt Ihnen, dass die Vereinbarungen, welche beschwerdeberechtigte Organisationen abschliessen, nicht öffentliches Recht betreffen dürfen. Vereinbarungen privatrechtlicher Art, zum Beispiel über die Verteilung von Kosten für Expertisen oder Parteikosten, sollen weiterhin möglich sein.

Warum komme ich zu meinem Minderheitsantrag? Da muss man sich zuerst einmal fragen: Was ist überhaupt das Verbandsbeschwerderecht? Warum hat man es eingeführt? Darüber denken wir viel zu wenig nach. Mit dem Verbandsbeschwerderecht wollte man diesen Organisationen die Rolle eines Wachhundes geben. Frau Menétrey-Savary hat vorhin von Radar gesprochen. Ich könnte das Beispiel Radar nehmen, aber ich nehme das Beispiel des Wachhundes. Ein Wachhund bellt, wenn sich ein Fremder dem Haus nähert. Wenn die Behörden die Umwelt-, Landschafts- oder Heimatschutzinteressen nicht wahrnehmen, dann sollen diese Organisationen an die Gerichte gelangen können. Sie sollen quasi bellen, damit der Meister - die Gerichte - darauf aufmerksam wird, dass möglicherweise etwas Ungutes im Anzug ist.

Wenn jetzt dieser Wachhund, nennen wir ihn Fido, also wenn dieser Fido bellt, wenn ein Fremder kommt, so gehört er gelobt und gestreichelt. Wenn aber Fido mit dem Fremden, der sich da nähert, darüber verhandelt, ob und zu welchen Bedingungen er nun ins Haus kommen darf, dann stimmt etwas nicht. Wenn Fido überdies noch nebenbei von jedem Besucher quasi als Konventionalstrafe zwei Cervelats für sich verlangt, dann ist es erst recht nicht das, was ich mir hier unter diesem Verbandsbeschwerderecht vorstelle. Deshalb sollen die beschwerdeberechtigten Organisationen zwar die Gerichte anrufen und darlegen können, weshalb die Gesetze nicht richtig angewendet worden seien, dann aber sollen die Gerichte als Organe des demokratischen Staates entscheiden, was rechtens ist. Es kann nicht Sache der Organisation sein, das Recht auszuhandeln.

Zudem kommt noch etwas Zweites, Grundsätzliches dazu. Spricht man über Vereinbarungen, so gilt die erste und wichtigste Frage den konkreten Umständen, unter welchen diese zustande kommen. Das Spezielle an den Vereinbarungen zwischen Bauherren und Umweltorganisationen ist das eklatante Ungleichgewicht bei der Ausgangslage, das heisst bei den Verhandlungspositionen beider Parteien. Die einen übernehmen unternehmerische Verantwortung für das gesamte Investitionsrisiko, während die anderen völlig risikolos agieren können. Für die einen stehen hohe Geldbeträge auf dem Spiel, während für die anderen höchstens die Prozesskosten zu berappen sind. Die einen stehen aus wirtschaftlichen und Konkurrenzgründen unter enormem Zeitdruck, während die anderen alle Zeit der Welt und nichts zu verlieren haben. Das bedeutet, dass allein diese spezielle asymmetrische Ausgangskonstellation bei den Vereinbarungen zwischen Bauherren und Umweltorganisationen Grund genug wäre, solche eben nicht echte Vereinbarungen gar nicht erst zuzulassen. Aber wie gesagt, das ist nur der zweite Grund, der erste ist für mich wichtiger.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.