Lexipedia

Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-10-04

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Ich gestatte mir fünf Überlegungen zum Eintreten:

1. Worin besteht die grundsätzliche Problematik? Es geht um die Durchsetzung des geltenden - wohlverstanden: demokratisch beschlossenen - Umweltrechtes. Weil sich die Umwelt selber nicht wehren kann, kein Rechtsmittel ergreifen kann, sollen dies an ihrer Stelle die Umweltorganisationen tun können. Dieses Prinzip wird bei der jetzt zu behandelnden Vorlage immerhin nicht bestritten, in einigen Minderheitsanträgen aber schwer angeritzt. Die FDP-Volksinitiative hingegen trifft das Verbandsbeschwerderecht in seiner Substanz, würde faktisch seine Abschaffung bedeuten.

2. Rechtsvorschriften machen bekanntlich nur dann Sinn, wenn sie auch durchgesetzt werden. Der Angriff auf das Verbandsbeschwerderecht ist also ein indirekter Angriff auf das Umweltrecht. Weil dieses schwerlich abzuändern ist, versucht man es auf dem Umweg über das Verbandsbeschwerderecht. Das ist letztlich unehrlich.

3. Das Verbandsbeschwerderecht ist grundsätzlich dem Beschwerderecht für Private nachgebildet. Die Kommissionsreferenten haben das sehr schön aufgezeigt. Ein Beispiel: Selbstverständlich kann ein Privater auch gegen ein vom Volk oder von einem Parlament beschlossenes Projekt ein Rechtsmittel ergreifen. Warum soll das einem Verband nicht möglich sein? Oder: Verhandlungslösungen sind in allen Lebenslagen besser als digitale Entscheide. Warum sollen solche gerade hier eingeschränkt oder verunmöglicht werden? Übrigens, der heute bekannteste Rekurs im Land ist nicht eine Verbandsbeschwerde, sondern es ist der zweimalige Rekurs der unterlegenen Baufirma bei einem Baulos der Neat. Die Auswirkungen dieses Rekurses sind zeitlich und finanziell bedeutend gravierender als irgendeine Stadiongeschichte.

4. Die Verbandsbeschwerden haben vor Bundesgericht eine aussergewöhnlich hohe Erfolgsquote. Was heisst das? Ohne diese gutgeheissenen Beschwerden wäre das Recht in diesen Fällen nicht eingehalten worden, es wäre rechtswidrig gebaut worden. Private Einsprachen sind weit weniger erfolgreich, und trotzdem werden sie nicht bestritten.

5. Natürlich gibt es auch im Bereich des Verbandsbeschwerderechts Verbesserungsmöglichkeiten. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat einige davon in grosser und seriöser Arbeit zu realisieren versucht. Die von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen erarbeitete Vorlage wird auch von den Umweltschutzorganisationen - schweren Herzens zwar, aber immerhin - akzeptiert. Leider hat der Ständerat diesen Pfad der Tugend verlassen. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat den Korrekturbedarf wieder erkannt und ist auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt.

Fazit: Wir sind für Eintreten, weil gewisse Korrekturen durchaus sinnvoll sind. Im Wesentlichen folgen wir der Kommissionsmehrheit. Besonders wichtig ist, die Minderheit Baumann J. Alexander zu Artikel 54 und die Minderheit I (Hochreutener) zu Artikel 55c abzulehnen.

Auch wenn diese Vorlage eine Art indirekter Gegenvorschlag zur FDP-Volksinitiative ist, bitte ich Sie, trotzdem keine unüberlegten Konzessionen in Richtung dieser Volksinitiative zu machen. Die Initiative ist nämlich bei allem Geldeinsatz chancenlos. Sie ist selbst innerhalb der FDP vernünftigerweise stark umstritten.