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Huber Gabi · Nationalrat · 2006-10-04

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion beantragt bei Artikel 10b Absatz 2 Buchstabe d Zustimmung zur Minderheit. Mit der Minderheit sind wir der Meinung, dass es nicht Aufgabe des UVP-Berichtes sein kann, Massnahmen vorzuschlagen, die über das vorgeschriebene Mass zu einer Verminderung der Umweltbelastung führen könnten. Das verleitet dazu, unnötige Untersuchungen vorzunehmen und birgt im Zusammenhang mit der Verbandsbeschwerde ein unnötiges Missbrauchspotenzial. Wie die Kommission des Ständerates in ihrem Bericht auf Seite 5368 zu Recht ausführt, entstehen damit für den Umweltschutz keine materiellen Verluste, weil unter den Umweltschutzmassnahmen gemäss Artikel 10b das Vorsorgeprinzip, siehe Artikel 1 Absatz 2 USG, und das Verhältnismässigkeitsprinzip, siehe Artikel 11 Absatz 2 USG, subsumiert sind. Das Gesetz sagt, was alles geprüft werden soll und muss. Es ist nicht einzusehen, warum noch weitere, über das Gesetz hinausgehende Massnahmen geprüft werden sollen. Es ist auch fraglich, wie der Mehrheitsantrag in der Praxis angewendet werden soll. Wie sollen zum Beispiel ein privater Investor oder auch der Staat beweisen können, dass die zusätzlichen Massnahmen betrieblich nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar sind? Vermutlich gäbe es dann Rechtsmittelverfahren zur Frage der Zumutbarkeit. Andererseits könnte in einer Beschwerde geltend gemacht werden, der UVP-Bericht sei nicht vollständig, wenn er keine Massnahmen gemäss Buchstabe d enthält. Dies wäre geradezu ein Freipass für Verfahrensverzögerungen. Buchstabe d ist also auch unter dem Aspekt der Verfahrensbeschleunigung zu streichen.

Dass der Minderheitsantrag zu Absatz 3 zurückgezogen wurde, haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.