Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-10-04
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Wir haben im Umweltschutzgesetz einen sogenannten Vorsorgeartikel, Artikel 1 Absatz 2, der wie folgt lautet: "Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen." Im geltenden Recht haben wir den bisherigen Artikel 9 Absatz 2 Litera d, der da heisst: Die "Massnahmen, die eine weitere Verminderung der Umweltbelastung ermöglichen, sowie die Kosten dafür" seien aufzuzeigen. Die Fassung der Mehrheit, welcher mit 13 zu 10 Stimmen zugestimmt wurde, sagt nun ebenfalls: "weitere technisch und betrieblich mögliche" - und neu heisst es weiter - "sowie wirtschaftlich tragbare Massnahmen". Es sollen also nicht nur die Kosten, sondern auch die wirtschaftliche Tragbarkeit aufgezeigt werden. Wenn Sie die soeben beschlossene Litera c desselben Artikels lesen, sehen Sie: Es sei "die voraussichtlich verbleibende Belastung der Umwelt" in diesem Umweltverträglichkeitsbericht aufzuzeigen.
Nun stellt sich die Frage: Was tun wir mit der verbleibenden Gesamtbelastung der Umwelt? Die prüfende Behörde kommt sehr schnell auf die Idee, dem Bauherrn vorzuschreiben, er solle nachweisen, was mit dieser verbleibenden Gesamtbelastung der Umwelt nun anzufangen sei, wie sie idealerweise zu vermeiden oder zu vermindern sei. Wenn wir nun in dieser umstrittenen Litera d vorschreiben wollen, dass zusätzliche Massnahmen aufzuzeigen sind, die eine zusätzliche Verminderung der Umweltbelastung ermöglichen, nehmen wir diesen sehr wahrscheinlichen Entscheid der Behörde vorweg. Damit erreichen wir letztlich eine Verfahrensbeschleunigung; davon sind wir überzeugt. Wenn aber der Antrag der Minderheit durchdringt, haben wir bloss die Aufzeigung der verbleibenden Restbelastung der Umwelt gemäss Litera c und unterliegen der sehr wahrscheinlich drohenden Gefahr, dass die Behörde vom Bauherrn verlangt, er solle aufzeigen, wie die verbleibende Umweltbelastung reduziert oder verhindert werden kann.
Wenn wir nun verlangen, das sei von vornherein aufzuzeigen, zusammen mit der wirtschaftlichen Tragbarkeit, dann führt das letztlich zu einem schnelleren Verfahren; dies liegt auch im Interesse der Initiative und wohl auch im Interesse der Minderheit, die vordergründig von einer Verfahrensverlängerung ausgeht. Sie geht aber irrtümlicherweise davon aus, weil diese Bestimmung letztlich nämlich zu einer Verfahrensbeschleunigung führen wird.
Ich bitte Sie deshalb, der Fassung der Mehrheit zuzustimmen.