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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-10-04

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Herr Vischer hat es gesagt: Die Minderheit Baumann J. Alexander transferiert die an sich schon schnelle und etwas verunglückte ständerätliche Bestimmung von Artikel 10a zu Artikel 54, von der UVP zur Rechtspflege. Der Grund für diesen Transfer ist sachlich nicht nachzuvollziehen, ist eigentlich unerfindlich.

Es handelt sich hier um eine Art Handlungsanweisung für die Gerichte und die Behörden. Es werden verschiedene Verben gebraucht, die eigentlich nicht sehr klar sind. Zuerst heisst es: "Beim Entscheid würdigt die Behörde den Umweltverträglichkeitsbericht"; dann wird gesagt, sie "wendet das massgebliche Recht unter Abwägung aller relevanten öffentlichen und privaten Interessen an"; und schliesslich - und das ist der wirklich umstrittene Punkt - heisst es: "Sie achtet dabei auf die öffentlichen Anliegen, die in parlamentarischen und Volksentscheiden zur gleichen Sache zum Ausdruck kommen." Dieses Deutsch ist als Handlungsanweisung für eine Behörde schwer verständlich. Die anwendende Behörde oder das Gericht ist mit dieser Handlungsanweisung weniger klug als ohne. Und man sollte eigentlich nicht Bestimmungen in ein Gesetz schreiben, die für die anwendenden Behörden nicht verständlich sind.

Ich habe jetzt auch gut zugehört, wie das zu verstehen ist, aber als anwendende Behörde könnte ich mit diesen Aussagen nichts anfangen. Entweder ist die Bestimmung trivial - das Gericht oder die Behörde muss alle wesentlichen Aspekte einbeziehen -, oder es ist wirklich etwas anderes gemeint. Dann müsste man aber sagen, was wirklich gemeint ist, und das sagt dieser Minderheitsantrag eben nicht.

Zudem ist nicht ersichtlich, warum ein von der Exekutive beschlossenes Projekt anders, strenger beurteilt werden soll als ein von der Legislative beschlossenes Projekt. Was ist der Grund für diese Unterscheidung? Es gibt Kantone, in denen Exekutiven für ein bestimmtes Projekt zuständig sind; in einem anderen Kanton sind für das gleiche oder ein ähnliches Projekt Legislativen zuständig oder sogar die Gemeindeversammlung. Es macht doch keinen Sinn, hier eine künstliche Trennlinie zu schaffen, die dann gleiche Projekte im Land ungleich behandelt.

Schliesslich der politische Aspekt: Dieser Minderheitsantrag soll - es wurde schon mehrmals gesagt - sozusagen eine Brücke zur FDP-Initiative schlagen. Ich habe es schon beim Eintreten gesagt, und es wurde schon mehrmals wiederholt: Die Volksinitiative ist konzeptionell verunglückt. Sogar die Bundesratsmehrheit - die FDP/SVP-Mehrheit notabene - hat erkannt, dass die Initiative so nicht möglich ist, und lehnt sie deshalb ab. Zu einem unmöglichen Projekt eine Brücke schlagen zu wollen, das ist sachlich falsch und politisch unsinnig. Diese Brücke führt in eine dunkle Sackgasse, aus der wir alle kaum mehr herauskommen werden.

Ich bitte Sie deshalb dringend, den Antrag der Minderheit Baumann J. Alexander aus sachlichen, politischen und rechtlichen Gründen abzulehnen.