Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-10-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-05
Wortprotokoll
Insgesamt 240 000 Zweiverdiener-Ehepaare sind steuerlich benachteiligt. Mittels Motion verlangen Sie zu Recht, dass dieser Nachteil zu beseitigen sei. Der Bundesrat hat beschlossen, diese Beseitigung in zwei Schritten vorzunehmen. Der erste Schritt ist derjenige, den wir Ihnen heute unterbreiten, nämlich die Milderung der sogenannten Heiratsstrafe. Ein zweiter Schritt erfolgt dann durch den Systementscheid, den Entscheid zwischen getrennter oder gemeinsamer Besteuerung der Ehegatten. Dort geht es dann um die Frage: Individualbesteuerung oder gemeinsame Besteuerung mit Splitting? Die Entscheidung darüber, vor allem aber die Umsetzung danach wird viel Zeit beanspruchen. Im Falle der Individualbesteuerung - jetzt wende ich mich an Frau Genner, die mir gestern und schon in der Kommission diese Frage gestellt hat - dauert das zehn Jahre. Zehn Jahre! Jetzt ist die Auffassung des Bundesrates einfach die, dass wir diese Ungerechtigkeit nicht zehn Jahre lang vor uns herschieben sollen - sofern, wie Sie ja wollen, Frau Genner, dann die Individualbesteuerung käme -, sondern dass wir mit einer Sofortmassnahme hier einmal eine erste Lösung finden.
Frau Fässler stellt die Frage, wie das jetzt weitergeht. Wir haben in der Steuerverwaltung umfangreiche Untersuchungen gemacht. Wir sind daran, die Frage auf den Punkt zu bringen. Ich verspreche Ihnen, dass Sie im Dezember dieses Jahres die Antwort auf dem Tisch haben werden.
Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben, die Facetten der beiden Systeme aufzuzeigen, sodass wir Ihnen nicht nur die plakative Frage stellen: Individualbesteuerung oder Splitting? Wir werden Ihnen vielmehr auch relativ detailliert aufzeigen, was es bedeutet, wenn Sie sich für das eine oder für das andere System entscheiden - oder wenn Sie allenfalls sogar eine Mischvariante nach deutschem Muster haben wollen.
Der Bericht Lauri hat uns im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung sehr viele Vorarbeiten beschert. Jetzt wollen wir das vertiefen und das Resultat noch dieses Jahr unterbreiten. Wir gehen davon aus, dass sich das Parlament dann im nächsten Jahr dieser Frage annimmt. Es hängt dann von Ihnen ab, wann die Entscheidung fällt. Von dem Moment an, Frau Genner, in dem die Entscheidung gefallen ist, kann es zehn Jahre dauern, nämlich im Falle der Individualbesteuerung. Deshalb erachten wir diese Sofortmassnahme als nötig. Was heisst sofort? Sofort heisst für uns: rasch umsetzbar, einfach, fiskalisch erträglich und nicht präjudizierend für den anschliessenden Entscheid bezüglich Individualbesteuerung oder Vollsplitting. Das sind die Anforderungen, die wir uns gestellt haben. Nach Prüfung von einem Dutzend Varianten und Untervarianten - da haben wir ganze "Zahlenfriedhöfe" durchgerechnet - unterbreiten wir Ihnen diese sogenannte Kombilösung, die aus zwei Elementen besteht:
Das erste Element ist die Erhöhung des Zweiverdienerabzuges von heute 7600 Franken auf maximal 12 500 Franken. Dabei werden 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdienstes zum Abzug zugelassen. Das ist eigentlich die Kernmassnahme zur Beseitigung dieser Heiratsstrafe.
Wir unterbreiten Ihnen aber zweitens noch einen Abzug für Verheiratete von 2500 Franken. Das ist ein Sozialabzug, der für alle Ehepaare gelten soll, also auch für Rentnerehepaare, auch für Einverdiener-Ehepaare und auch für Ehepaare, bei denen die Einkünfte aus anderer Quelle als aus Erwerbseinkommen stammen. Das ist die optimale Lösung. Dabei wird bei 160 000 der insgesamt 240 000 Zweiverdiener-Ehepaare diese Schlechterstellung vollständig beseitigt und bei den verbleibenden 80 000 Ehepaaren wesentlich gemildert. Wenn wir sie vollständig beseitigen wollten - das haben wir ausgerechnet -, dann lägen die fiskalischen Ausfälle in der Grössenordnung zwischen 1,4 Milliarden Franken beim Teilsplitting und 2 Milliarden Franken bei der Individualbesteuerung. Das ist erst mit dem Systemwechsel möglich. Deshalb haben wir diesen Weg gewählt.
Jetzt ist die Frage gestellt worden: Warum eigentlich ein Ehepaarabzug? Das scheint offenbar nicht logisch zu sein. Um diese Frage zu beantworten, arbeite ich gewöhnlich mit dem Bild eines Mobiles. Mobiles kennt man vor allem in der Kunst. Das sind solche Gegenstände, die aufgehängt sind, und unten am Draht befinden sich Platten, die sich im Raum miteinander bewegen. Doch warum verwende ich dieses Bild? Seit dem Bundesgerichtsurteil, das die Heiratsstrafe als verfassungswidrig erklärte, hat das Bundesgericht eben auch noch mehrere andere Urteile gefällt. Jetzt müssen wir diese verschiedenen Bundesgerichtsurteile zusammenführen, was dazu führt, dass wir zu diesem Mobile kommen. Zuoberst - dort, wo es aufgehängt ist - sind diejenigen, die am meisten zu versteuern haben, die Alleinstehenden. Auf der zweiten Stufe dieses Mobiles befinden sich das Einverdiener-Konkubinatspaar und das Einverdiener-Ehepaar. Wiederum auf einer tieferen Stufe dieses Mobiles befinden sich das Zweiverdiener-Konkubinatspaar und das Zweiverdiener-Ehepaar. Jetzt hat das Bundesgericht gesagt: Es muss auch das Verhältnis zwischen der Besteuerung von Zweiverdiener-Konkubinatspaaren und derjenigen von Zweiverdiener-Ehepaaren mit einem möglichen Unterschied von etwa 10 Prozent stimmen. Diesem Urteil galt es Rechnung zu tragen. Das Bundesgericht hat aber auch gesagt: Es muss ein vernünftiges Verhältnis zwischen der Besteuerung der Einverdiener-Ehepaare und - auf der unteren Stufe - derjenigen der Zweiverdiener-Ehepaare bestehen.
Diese Relationen galt es in ein Gleichgewicht zu bringen. Die Kombilösung, die wir Ihnen vorschlagen, trägt diesen verschiedenen Bundesgerichtsurteilen Rechnung, und daher, Frau Fässler, haben wir diesen Ehepaarabzug eben gewählt - weil er der Rechtsprechung seit diesen Bundesgerichtsurteilen entspricht.
Nun hat Frau Genner gestern auch noch die Frage nach der Finanzierung gestellt. Es ist in der Tat so, dass wir, als die Motion angenommen wurde, den entsprechenden Betrag in der Finanzplanung für die Jahre 2007-2009 bereits eingestellt haben. Da gibt es also keine Kürzungen, da gibt es keine Entlastungsprogramme; das finden Sie auf Seite 20 der Finanzplanung, dort ist das drin. Dann haben wir noch 100 Millionen Franken, die wir intern kompensieren: 50 Millionen beim Projekt "Insieme" - das ist der Titel für ein Informatikprojekt -, bei welchem wir mit Effizienzgewinnen 50 Millionen Franken einsparen können, und dann noch 50 Millionen, die wir als zusätzliche Steuereinnahmen aus [PAGE 1542] dem Wachstumseffekt aufgrund der Beseitigung dieser Benachteiligung erwarten. Somit kann man sagen, Frau Genner, dass diese Ausfälle kompensiert sind; sie führen nicht zu weiteren Budgetanpassungen.
Die Kombilösung ist effizient, führt dazu, dass dank dem Verheiratetenabzug alle Ehepaare profitieren, verschärft dank des fixen Verheiratetenabzuges die Progression nicht, führt keine Mehrbelastungen für andere Personen ein, insbesondere nicht für Alleinstehende, und präjudiziert den Systementscheid nicht.
Abschliessend noch zwei Bemerkungen zu den Minderheitsanträgen; zunächst zum Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline), Tarifanpassung anstelle des Verheiratetenabzuges: Frau Fehr hat in der Tat Recht, man könnte das grundsätzlich über eine Tarifkorrektur tun. Wir sind aber der Meinung, dass damit wieder andere Probleme auftauchen. Wenn nämlich der Verheiratetenabzug wieder gestrichen und in den Tarif eingebaut würde, führte diese Tarifkorrektur nicht nur zu einer Entlastung aller Ehepaare, sondern auch zu einer Entlastung der Alleinerziehenden und der Konkubinatspaare mit Kindern, da der Verheiratetentarif der direkten Bundessteuer eben auch für diese Gruppen von Steuerpflichtigen angewendet wird, und das hätte dann zusätzliche Ausfälle zur Folge.
Allerdings würden dann insbesondere auch die Belastungsrelationen zwischen den Ehepaaren und den Konkubinatspaaren mit Kindern verändert, da durch den Minderheitsantrag, im Gegensatz zu unserem Vorschlag mit dem Verheiratetenabzug, eben auch die Konkubinatspaare mit Kindern entlastet würden. Aber das ist eben nicht das Kernziel der Vorlage, es ist ein anderes Problem. Dieses Problem muss zwar durchaus gelöst werden - Frau Fehr hat gestern eindrückliche Zahlen in Bezug auf Kinder, die unter der Armutsgrenze leben, genannt -, aber man kann dieses Problem nicht mit der Sofortmassnahme zur Beseitigung der Heiratsstrafe lösen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich bitte Sie, auch den Rückweisungsantrag Wäfler abzulehnen. An sich ist es natürlich ein etwas exotischer Antrag, weil er sich auf Wohngemeinschaften bezieht und dort verschiedene neue Probleme aufwirft, die man vertieft behandeln müsste. Es wäre spannend, einmal zu sehen, wie die Besteuerung bzw. die stärkere Belastung von Lebensgemeinschaften gesetzlich neu geregelt würde. Aufgrund des gesamten Haushalteinkommens wäre dies heute sowieso nicht möglich, denn es würde dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Bei dieser Steuer wäre der Progressionseffekt nicht mehr der Finanzkraft der einzelnen Personen angemessen. Zudem gibt es bei Wohngemeinschaften im Gegensatz zu Ehepaaren natürlich keine wirtschaftliche Einheit; in der Regel findet dort keine gemeinschaftliche Mittelverwendung statt, und es gibt auch wenige gegenseitige Verpflichtungen. All diese Dinge müsste man dann antasten. Man müsste sich auch die Frage nach dem Steuergeheimnis stellen, denn bevor ein Steuerpflichtiger definitiv veranlagt wird, werden natürlich immer noch Auskünfte eingeholt. Das ist in einer Wohngemeinschaft schwierig.
Die eigentliche Antwort auf Ihren Antrag, Herr Wäfler, wäre die Individualbesteuerung. Das ist ganz klar. Sie müssen der Individualbesteuerung zustimmen. Dort werden die Steuern in Wohngemeinschaften so erhoben, wie Sie es eigentlich wünschen. Aber hier, in diesem Zusammenhang, geht das nicht.
Deshalb ersuche ich Sie, alle Rückweisungsanträge abzulehnen, die Kombilösung des Bundesrates als Sofortmassnahme umzusetzen und sich ab Dezember vertieft der Systemfrage betreffend "Individualbesteuerung oder Splitting" anzunehmen.