preparatory:AB 67368
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Vielleicht erinnern Sie sich an unsere Debatte zum Steuerpaket 2001 im Bereich Familien- und Ehepaarbesteuerung. Wir forderten damals einen Systemwechsel nicht nur bei der Steuermethode - wir forderten nämlich die Individualbesteuerung -, sondern auch bei den Kinderabzügen. Wir stellten die Abzüge am Steuerbetrag ins Zentrum der Diskussion, im Sinne des Prinzips "Ein Kind, ein Abzug".
Sie wollten damals nicht auf diesen Systemwechsel einschwenken. Sie argumentierten dreifach dagegen: Erstens könne Familienpolitik nicht über das Steuersystem gemacht werden, sondern müsse in der Sozialpolitik geschehen - wie ernst es einigen von Ihnen damit ist, haben wir bei der Anschubfinanzierung für Krippen und Ähnliches diese Woche wunderbar gesehen, ganz zu schweigen vom Referendum des Gewerbeverbandes gegen die Kinderzulagen. Zweitens sei es durchaus korrekt, wenn Besserverdienende beim Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen wegen der Progression mehr profitieren würden; sie würden ja auch mehr Steuern zahlen. Drittens sei es fraglich, ob solche Abzüge überhaupt rechtlich zulässig seien. [PAGE 1545]
Selbstverständlich ist Steuerpolitik auch Familienpolitik! Das sehen wir ja hier schön, denn einerseits orientiert sie sich ja heute noch am Zivilstand, und anderseits beeinflussen die Höhe der Abzüge und die Ausgestaltung der Tarife die Haushaltsituation von Familien enorm. Interessant ist, dass bei den Modellvorschlägen der Verwaltung und des Bundesrates ebenso wie des Ständerates - nämlich beim Modell David, wo ein Verheiratetenabzug auch in Form eines Rabatts auf dem Steuerbetrag zur Diskussion gestellt wurde - keine Zweifel mehr an der Rechtmässigkeit solcher Rabatte und Abzüge geäussert wurden. Immerhin: Auch hier wäre wenn schon die Formel "Ein Ehepaar, ein Abzug" die korrekte.
Da muss ich Herrn Pelli, der uns die Verantwortung für unser Tun zugeschoben hat, antworten: Herr Pelli, das machen wir immer, wir sind immer verantwortlich für unser Tun; das ist nichts Neues. Wir stehen auch hier hinter unseren Vorschlägen. Nur: Die Berechnungen der Verwaltung haben gezeigt, dass der Verheiratetenabzug - und diese Unterlagen besitzen Sie auch, Herr Pelli -, den wir uns rund 270 Millionen Franken jährlich kosten lassen sollen, keinen indirekt proportionalen, sondern sogar den direkt proportionalen Effekt einer Giesskanne hat: Unten nützt es nichts, da kommen winzige Tröpfchen; in der Mitte nützt es wenig, und es kommen kleine Tröpfchen; oben nützt es viel, und es kommen grosse Tropfen. Konkret: Für Zweiverdienerfamilien mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen bis 150 000 Franken ist der Spareffekt maximal 139 Franken, Kollege Pelli! Einverdienerfamilien mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen bis 100 000 Franken sparen über diesen Abzug höchstens 75 Franken und bei einem Einkommen bis 150 000 Franken maximal 175 Franken. Und da behaupten Sie, Sie wollten mit Ihrer Massnahme auch die einfachen Rentnerpaare entlasten!
Dieses anachronistische Instrument sollten wir also nicht einführen, denn es hilft dem Mittelstand nichts. Hingegen sollten wir beim Zweiverdienerabzug auch die Rentnerpaare einschliessen. Diese Kosten belaufen sich auf etwa 185 Millionen Franken. Die gesellschaftliche Entwicklung bringt es mit sich, dass immer mehr Personen im Rentenalter nicht verheiratet sind. Sie waren es vielleicht einmal, sie sind jetzt geschieden oder verwitwet und wollen nicht mehr heiraten. Ihnen hilft der Ehepaarabzug nichts, er benachteiligt sie. Daher ist das Konzept der Minderheit Fehr Jacqueline zu den Artikeln 33 und 35 bzw. 212 und 213 auch für Rentnerinnen und Rentner richtig. Die Steuerausfälle sind so um rund 90 Millionen Franken pro Jahr geringer als nach Ihrem Modell.
Stimmen Sie also diesem Konzept zu, denn es macht Schluss mit der vom Bundesgericht gerügten Diskriminierung, es verhindert neue Ungerechtigkeiten und insbesondere Ineffizienzen. Die finanziellen Auswirkungen sind weniger schwerwiegend.
Ich möchte es aber nochmals betonen: Die beiden Anträge bilden ein Konzept. Wenn wir also hier die Abstimmungen über die Artikel 33 und 35 durchführen, gehört das zusammen; es ist ein Sowohl-als-auch. Die eine Bestimmung soll gestrichen werden, und bei der anderen sollen die Rentner und Rentnerinnen mit einbezogen werden. So ist es gemeint - nicht anders.