Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-10-05
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, den Antrag der Minderheit Bäumle abzulehnen. Die kleine Differenz bezeugt eine gewisse Unsicherheit innerhalb der Kommission in Bezug auf die Folgen einer Differenzierung zwischen den beiden Treibstoffen Erdgas und Flüssiggas. Einerseits verlangt die Motion - Herr Bundesrat Merz hat es erwähnt -, dass "die Besteuerung des als Treibstoff zu verwendenden Erd-, Flüssig- und Biogases signifikant - um mindestens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent - gesenkt wird". Andererseits hat die Kommission Kenntnis von den unterschiedlichen Emissionen, die bei der Verwendung von Erd- und Flüssiggas entstehen, genommen. Erdgas ist, wie bereits erwähnt, ein Naturprodukt, die Verbrennung von Erdgas als Betriebsstoff ist relativ emissionsarm und umweltschonend. Flüssiggas dagegen ist ein Nebenprodukt der Erdölgewinnung und Erdölraffinierung, ein Gemisch aus Butan und Propan.
Bezüglich der ökologischen Aspekte und der Klimarelevanz schneidet Flüssiggas schlechter ab als Erdgas. Auch ist Flüssiggas - die Explosionsgefahr ist erwähnt worden - schwieriger zu handhaben. Aus dieser Sicht könnte eine Differenzierung der Steuererleichterung gemäss Antrag der Minderheit Bäumle begründet werden. In der Schweiz bestehen zurzeit jedoch nur sechs Flüssiggastankstellen. Damit ist der Beweis erbracht, dass in der Schweiz sehr wenig Flüssiggas als Betriebsstoff für Fahrzeuge verwendet wird. Aufgrund der geringen Nutzung von Flüssiggas als Treibstoff, im Hinblick auf eine ganzheitliche Förderung der gasbetriebenen Fahrzeuge und nicht zuletzt aufgrund des Motionstextes spricht sich die Mehrheit der Kommission für die einfachere und einheitlichere Formulierung des Bundesrates aus.