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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2006-10-06

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-06

Wortprotokoll

Das Resultat der 5. IV-Revision darf sich sehen lassen. Die Revision geht ganz eindeutig in die richtige Richtung. In Anbetracht der hohen Verschuldung der IV haben wir bei der 5. IV-Revision einige wichtige Akzente setzen können. Ein vordringliches Ziel war es, die Zunahme der Neuberentungen einzudämmen. Mit der beschlossenen Früherfassung und Früherkennung werden wir dieses Ziel erreichen. Das zeigt bereits die jetzige Praxis: Die Neuberentungen sind in den Jahren 2004 und 2005 gegenüber den Vorjahren bereits deutlich zurückgegangen.

Wir haben auch den Grundsatz "Eingliederung vor Rente" in der 5. IV-Revision stärken können. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Ämtern gefördert und gestärkt. Die betroffenen Personen werden bei den erforderlichen Abklärungen auch stärker mit einbezogen. Das ist nötig und richtig so. Aber auch die Arbeitgeber übernehmen bei der Eingliederung von behinderten Personen eine grössere Verantwortung als bisher. Auch das ist nötig und richtig. Die beschlossenen Sparmassnahmen sind in Anbetracht der desolaten finanziellen Situation der IV vertretbar, und sie sind unumgänglich. Sie sind auch sozial verantwortbar und tragbar.

Die Entschuldung der IV ist vordringlich und unmittelbar an die Hand zu nehmen. Die ersten Schritte dazu wurden in einer Subkommission bereits eingeleitet. Auch die Finanzierungsvorlage werden wir in Bälde an die Hand nehmen können. Aber aus Sicht der SVP ist es wichtig, dass die mit der 5. IV-Revision beschlossenen Gesetzesänderungen jetzt in Kraft treten können, damit die Kosten und die Verschuldung der IV nicht noch mehr aus dem Ruder laufen. Damit wäre nämlich gar niemandem gedient, auch nicht den behinderten Menschen.

Die SVP-Fraktion wird der 5. IV-Revision zustimmen.